-
Welthungerhilfe: Weltweite Krisen treiben den Hunger weltweit an
-
Papst Leo XIV. hat Lungenkrebs - Teil von Lungenflügel entfernt
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj zu Besuch bei Burnham in London erwartet
-
Trump-Pläne durchkreuzt: US-Richterin stoppt Baumfällungen auf Golfplatz bis 26. Oktober
-
Vatikan: Papst an Lungenkrebs erkrankt - Unterlappen von Lungenflügel entfernt
-
Dreierpack in Mailand: Tresoldi schießt Brügge zum Sieg
-
Dank Kane: Bayern wenden Kunstrasen-Katastrophe ab
-
Nach Bundesliga-Gala: Leipzig gelingt Befreiungsschlag
-
Mord an Tupac Shakur: Bandenchef zu mindestens 40 Jahren Haft verurteilt
-
Attentatspläne gegen Tusk: Sprengsätze bei Verdächtigem gefunden
-
Eurojackpot geknackt: 120 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Felipe VI. nennt Exklaven Ceuta und Melilla "unveräußerlichen Teil" Spaniens
-
Vatikan: Lungen-OP von Papst Leo XIV. "erfolgreich" vollzogen
-
Antisemitismusstreit: Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linker
-
FC Bayern mit Urbig und sechs Wechseln
-
Dank Bühl und Dallmann: DFB-Frauen schlagen auch Japan
-
Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linkspartei
-
Nach Skandal-Berichten: Trump fordert US-Botschafterin in Athen zu Rückzug auf
-
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Missbrauchsgesetz
-
Deutschland für drei Jahre in UN-Menschenrechtsrat gewählt
-
Lobeshymne auf den Präsidenten: Trump-Sprecherin Zacharia absolviert ersten Auftritt
-
Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht
-
Nach Bas-Rücktritt: Mahnende Worte Steinmeiers bei Ernennung von Nachfolger Schweitzer
-
Proteste in Frankreich: Erneut mehr als hunderttausend Schüler und Studenten auf der Straße
-
Vier Festnahmen in Deutschland nach Brand in Starlink-Station in Polen
-
Nach Cyberangriff auf Supermärkte in Frankreich: BSI rät dringend zur Absicherung
-
MI5-Chef: KI könnte die Lage im Bereich der Biowaffen ändern
-
Neuer Arbeitsminister erhält Ernennungsurkunde von Steinmeier
-
Heimliche Aufnahmen: EU-Datenschutzbehörde warnt vor Smart Glasses
-
Erbschaftsteuer auf Prüfstand: Karlsruhe verhandelt zu Firmenerben und Freibeträgen
-
Trump fordert US-Botschafterin in Griechenland zum Rückzug auf
-
Jemen: Huthis melden saudiarabische Angriffe auf Ölanlage nahe Sanaa
-
Nordrhein-Westfalen: Früherer Ladendetektiv wegen Raubmords vor 32 Jahren unter Verdacht
-
Mögliche Steuer auf KI-Umsätze: Wildberger will zunächst Vorfahrt für Wachstum
-
Schweitzer verspricht rasches Rentengesetz - Merz dringt auf "große Reform"
-
Flugbetrieb an Nürnberger Flughafen zweimal binnen weniger Stunden unterbrochen
-
Deutschland und Großbritannien fordern schärfere Sanktionen gegen Russland
-
Bei Wahl von AfD-Ministerpräsident: CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt verlässt Saal
-
Elf Vermisste nach erneutem Angriff auf Schiffe vor Bulgariens Küste
-
Medien wie AFP und "New York Times" treten Bündnis für Ansprüche gegen KI-Dienste bei
-
Festnahmen bei Razzia gegen Anbieter manipulierter Rufnummern für Betrugsanrufe
-
SPD sucht nach Bas-Rücktritt neue Vorsitzende - Klingbeil legt sich nicht fest
-
Waldbrände in Indonesien: Mindestens 300 Häuser auf Sumatra zerstört
-
Mann in Bayern stirbt durch umstürzenden Traktor
-
Stromausfall führt Ermittler in Rheinland-Pfalz zu großer Cannabisplantage
-
Schülerproteste in Frankreich: Landesweit zahlreiche Demonstrationen
-
Gericht: Verbot von Brandenburger AfD-Wahlspot war rechtens
-
Trotz Knöchelverletzung: Zverev im Viertelfinale von Shanghai
-
Schweitzer will sich "mit aller Kraft" für Rentenreform einsetzen
-
Justizmitarbeiter beleidigt: 3000 Euro Geldstrafe für Maddie-Verdächtigen Christian B.
EuGH: Auch befristet Beschäftigte müssen Gründe einer Kündigung erfahren
Auch befristet Beschäftigte müssen über die Gründe einer Kündigung informiert werden. Es müssen dieselben Regeln gelten wie für Dauerbeschäftigte, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu einem Streit in Polen entschied. Indirekt bestätigten die Luxemburger Richter damit die Regelungen in Deutschland. (Az. C-715/20)
Die Gesetze in Polen sehen vor, dass Arbeitgeber nur Dauerbeschäftigte über die Gründe einer Kündigung informieren müssen, befristet Beschäftigte dagegen nicht. Ein betroffener Arbeitnehmer sah das nicht ein und klagte. Das polnische Arbeitsgericht legte den Streit dem EuGH vor.
Dieser sah hierin nun eine unzulässige Ungleichbehandlung. Auch das "Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf" sei verletzt. Denn befristet beschäftigten Arbeitnehmern fehle so eine wichtige Information, um zu entscheiden, ob sie sich gerichtlich gegen die Kündigung wehren wollen.
Im Ergebnis müssen danach befristet Beschäftigte so behandelt werden wie Dauerbeschäftigte in ansonsten vergleichbarer Position. "Die bloße temporäre Natur eines Beschäftigungsverhältnisses rechtfertigt die schlechtere Behandlung befristet beschäftigter Arbeitnehmer nicht", argumentierte das Gericht. Das mit befristeten Arbeitsverhältnissen verbundene Ziel der Flexibilität werde durch die Mitteilung der Kündigungsgründe nicht beeinträchtigt.
Damit bestätigten die obersten EU-Richter indirekt die Regelungen in Deutschland. Danach gelten, wenn der Vertrag überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf vorsieht, für befristet Beschäftigte dieselben Regeln wie für Dauerbeschäftigte.
A.Ammann--VB