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Bundestag verabschiedet Gesetz für neue Verbandsklage
Der Bundestag hat die Einführung der neuen Verbandsklage für Verbraucher beschlossen. Das Gesetz wurde am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Parteien sowie der Linken verabschiedet, die Union stimmte dagegen, die AfD enthielt sich. Die Verbandsklage ergänzt die bestehende Musterfeststellungsklage, zentraler Unterschied ist, dass geschädigte Verbraucher direkt nach einer erfolgreichen Klage entschädigt werden können.
Die Musterklage, 2018 infolge des VW-Dieselskandals eingeführt, ermöglicht es Verbrauchern, gemeinsam gegen Unternehmen zu klagen. Eine EU-Richtlinie für Verbraucherklagen, die ebenfalls auf den Dieselskandal zurückgeht, machte dann weitergehende Vorgaben wie etwa zur Auszahlung potenzieller Entschädigungssummen. Bei der Umsetzung in Deutschland war unter anderem die Frist für Verbraucher, um sich einer Klage anzuschließen, lange umstritten gewesen.
Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) trat dafür ein, dass Verbraucher sich auch nach einem Urteil noch anschließen können. Justizminister Marco Buschmann (FDP) forderte unter Verweis auf die nötige Planbarkeit für Unternehmen, dass dies bis spätestens zum Prozessbeginn der Klage geschehen sein müsse. Der Kompromiss besagt nun, dass Verbraucher bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung vor Gericht Zeit haben.
Die Bundesregierung verspricht sich durch die Neuregelung neben mehr Verbraucherschutz auch eine Entlastung der Justiz. Sie rechnet nach eigenen Angaben mit jährlich 15 Klagen von Verbänden gegen Unternehmen, damit würden 22.500 Individualklagen entfallen.
Unions-Abgeordnete kritisierten unter anderem den "späten Zeitpunkt, bis zu dem man der Klage beitreten kann". Insgesamt sei das Risiko "zwischen Verbänden und Unternehmen eklatant ungleich verteilt", erklärte Günter Krings (CDU).
Unternehmensvertreter hatten im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls wiederholt Kritik geäußert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte das finale Gesetz jedoch als "Kompromiss, der viele sinnvolle Regelungen zur Rechtssicherheit enthält".
F.Müller--BTB