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Bundestag debattiert kontrovers über digitale Befugnisse für Ermittler
Die deutschen Ermittlungsbehörden sollen im Kampf gegen Terrorismus und Schwerkriminalität technologisch aufgerüstet werden. Der Bundestag befasste sich am Mittwoch in erster Lesung mit einem entsprechenden Gesetzespaket, wonach die digitalen Ermittlungsbefugnisse der deutschen Strafverfolgungsbehörden deutlich ausgeweitet werden sollen. Dabei werden diese Befugnisse erstmals auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Scharfe Kritik an den Plänen kam von der Opposition und auch vom Deutschen Anwaltverein (DAV).
Durch die Reform erhielten die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit eines biometrischen Internetabgleichs und könnten so etwa Fotos von Terrorverdächtigen automatisiert mit Social-Media-Bildern abgleichen, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Parlament. Bisher sei dies den Sicherheitsbehörden untersagt. Zudem bekämen die Strafverfolger bessere Möglichkeiten zur automatisierte Analyse über verschiedene Datenbanken hinweg - "in engen Grenzen auch mit KI".
Die Gesetzentwürfe zögen aber "klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge", betonte die SPD-Ministerin. Sie dürften nur bei schwereren Straftaten wie Terrorismus, Kinderpornografie oder bei Tötungsdelikten eingesetzt werden. Für den biometrischen Internetabgleich brauche es auch immer eine staatsanwaltschaftliche Anordnung, der Aufbau einer staatlichen Bilddatenbank sei verboten.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph de Vries (CDU) betonte, mit der Reform bekämen die Sicherheitsbehörden "die Werkzeuge, die sie eben im 21. Jahrhundert auch dringend brauchen". Nur so könnten sie "Täternetzwerken auf Augenhöhe" entgegentreten.
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz kritisierte die Regierungsvorlagen als "zu unbestimmt" und "ohne verhältnismäßige Sicherungsmechanismen". "Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den höchsten Gerichten."
Auch die Linken-Abgeordnete Clara Bünger hielt die Vorhaben für "eindeutig verfassungs- und europarechtswidrig". Sie forderte ein "strikt gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für den Staat und für Unternehmen".
Der AfD-Politiker Fabian Jacobi warnte, mit dem Bildabgleich werde die massenhafte Analyse auch Unbeteiligter möglich. Notwendig sei zumindest eine richterliche Anordnung für solche Maßnahmen und nicht nur der Staatsanwaltschaft.
Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage für den automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich. Wenn Strafverfolgungsbehörden Fotos eines Tatverdächtigen mit öffentlich zugänglichen Lichtbildern abgleichen wollen, müssen Ermittlerinnen und Ermittler dies bislang manuell tun, indem sie entsprechende Fotos selbst in Augenschein nehmen. Auch für den Einsatz moderner Systeme zur Analyse rechtmäßig gespeicherter Daten fehlt im deutschen Recht bislang eine gesetzliche Grundlage.
Auch der Deutsche Anwaltverein warnte aber vor einer "Überwachungsdystopie". Die "biometrische Rasterfahndung im Internet" werde "absehbar zum Standardermittlungsinstrument", erklärte der DAV. Angesichts der Omnipräsenz von persönlichen Bildern in Onlinediensten – oft auch ohne Kenntnis der Betroffenen – sei "die grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite immens".
Durch eine automatisierte Datenanalyse auch mit Hilfe von KI-Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir entstünde bei der Polizei zudem eine "'Gigadatenbank' mit extrem sensiblen Daten", kritisierte der DAV. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung gehe "weit über bisher bekannte Ermittlungsinstrumente hinaus".
F.Stadler--VB