-
Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis
-
Erdogan verteilt bei Nato-Gipfel Revolver als Gastgebergeschenk
-
Aktionstag der IG Metall gegen Sparpläne bei Volkswagen hat begonnen
-
Junge Union fordert sofortigen Rückzug Wegners von Spitzenkandidatur in Berlin
-
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
-
Hitzewelle in Deutschland: RKI schätzt mindestens 5100 hitzebedingte Todesfälle
-
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Beschaffung von Meko-Fregatten
-
Merz: USA haben Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt
-
Missbrauchsurteil: Trump muss Millionenbetrag an Journalistin Carroll zahlen
-
Sachsen-Anhalt: Vier Jahre altes Mädchen von Hund zu Tode gebissen
-
"Wir liefern": Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition gegen Kritik
-
Frankreichs Außenminister Barrot gibt dem Iran die Schuld an US-Angriffen
-
Medien: Adeyemi will Wechsel nach Barcelona
-
Energieberater kritisieren kurzfristige Förderkürzungen für Heizungstausch
-
Grüne kritisieren geplante Abschaffung von Kindersofortzuschlag
-
Bierkisten auf der Fahrbahn: Kamener Kreuz teilweise gesperrt
-
Deutsche Exporte im Mai erneut gestiegen - vor allem in die USA
-
Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorn - knappe rot-rot-grüne Mehrheit
-
Polizei: Sechster Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
US-Demokrat Platner zieht nach Vergewaltigungsvorwürfen Senatskandidatur zurück
-
Schiri-Boss Collina weist Kritik aus Ägypten zurück
-
Zweite Nacht in Folge: USA greifen Iran an - Teheran attackiert US-Stützpunkte
-
Debüt naht: Segner erstmals auf der Bank der All Blacks
-
Wieder kein Deutscher am Sachsenring: "Nicht zufriedenstellend"
-
Finale vor Augen: Zverev will "Fery-Tale" beenden
-
113. Tour de France: Vorschau auf die 6. Etappe
-
Trump meidet bei Abflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
-
Iran meldet Angriffe auf US-Stützpunkte in Bahrain und Kuwait
-
Heißester Juni der Geschichte in Westeuropa - Zweitwärmster für Europa insgesamt
-
Nachfolge von Starmer: Verfahren zur Nominierung beginnt
-
Getöteter iranischer Machthaber Chamenei wird in seiner Heimatstadt beigesetzt
-
OpenAI gibt neues KI-Modell für breite Öffentlichkeit frei
-
VW-Aufsichtsrat kommt zusammen - IG Metall protestiert wegen Sparkurses
-
EuGH urteilt über deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
-
Kanzler Merz gibt Regierungserklärung im Bundestag ab
-
Urteil in Prozess um zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Unfälle mit E-Scootern: Bundestag entscheidet über Haftung von Vermietern
-
Auch Justin Bieber soll in Halbzeitshow von Fußball-WM-Finale auftreten
-
Nach Niederlage: Trump fordert von Supreme Court Neuanhörung zu Staatsbürgerschaft
-
Wadephul nennt Trumps Aussagen bei Nato-Gipfel in Ankara "irritierend"
-
Fans von Taylor Swift zahlen 25 Dollar für Abfall von Hochzeitsfeier
-
Starmer: Erdogan hat jedem Teilnehmer des Nato-Gipfels eine Pistole geschenkt
-
USA leiten Streichung Syriens von der Liste der Terrorunterstützer ein
-
Russland verurteilt Zusagen an Ukraine beim Nato-Gipfel als "verantwortungslos"
-
Auf Trumps Befehl: US-Streitkräfte greifen erneut iranische Ziele an
-
Später Jubel: DFB-Junioren ziehen bei U19-EM ins Finale ein
-
Nur elf Minuten? Auch Bieber bei Halbzeitshow im WM-Finale
-
Trump meidet auf Rückflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
Aufzeichnungen sichtbarer Videokameras in Kündigungsschutzprozess verwertbar
In einem Kündigungsschutzprozess können sich Arbeitgeber auch dann auf die Aufzeichnungen einer offen sichtbarer Videokamera stützen, wenn nicht alle Datenschutzregeln eingehalten wurden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt. (Az: 2 AZR 296/22)
Der Kläger war bei einer Gießerei in Niedersachsen beschäftigt. Diese wirft ihm vor, eine Arbeitsschicht nicht geleistet, sich aber dafür die Vergütung erschlichen zu haben. Der Arbeitgeber kündigte außerordentlich, hilfsweise ordentlich.
Um hinter die Sache zu kommen, hatte der Arbeitgeber nach einem anonymen Hinweis die Videoaufzeichnungen einer Kamera am Werkstor ausgewertet. Die Kamera ist offen sichtbar, zudem weist ein Piktogramm auf sie hin. Die Auswertung ergab, dass der Kläger zwar das Werksgelände betreten, aber schon vor Schichtbeginn wieder verlassen hatte.
Der Kläger behauptet dennoch, er habe an diesem Tag gearbeitet. Die Videoaufzeichnungen dürften wegen verschiedener Datenschutzverstöße nicht verwertet werden. So seien die Aufnahmen nicht zur vorgesehenen Frist gelöscht worden.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht waren dem noch gefolgt und hatten sich die Aufzeichnungen daher gar nicht erst angesehen. Diese Urteile hob das BAG nun auf. Die Vorinstanzen hätten sich die entsprechenden Bildsequenzen ansehen müssen.
Nach den einschlägigen deutschen und EU-Regeln spiele es hier keine Rolle, ob es zu Verstößen gegen das Datenschutzrecht gekommen war, so das Gericht. Selbst wenn dies der Fall gewesen sei, dürften die Gerichte die Aufzeichnungen verwenden. Dies gelte jedenfalls, wenn es sich wie hier um eine offen sichtbare Kamera handelt und "vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht". Bei einem derart schwerwiegenden Vorwurf sei eine eventuell zu lange Speicherdauer "grundsätzlich irrelevant".
Anderes könne allerdings gelten, wenn mit einer Überwachungskamera die Grundrechte der Beschäftigten schwerwiegend verletzt werden, wie etwa bei Kameras auf Toiletten oder in Umkleideräumen. Einen derart schwerwiegenden Eingriff gebe es hier aber nicht.
Im Streitfall muss nun das Landesarbeitsgericht Niedersachsen neu in die Beweiserhebung einsteigen und dabei auch die Kameraaufzeichnungen vom Werkstor berücksichtigen.
E.Schubert--BTB