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Corona-Sonderregeln in Unternehmen fallen zum 2. Februar weg
Mit dem Wegfall der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird sie in der Regel auch am Arbeitsplatz nicht mehr gelten: Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch das vorzeitige Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, angesichts der stark fallenden Anzahl der Neuerkrankungen seien bundeseinheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig. Die Verordnung galt ursprünglich bis Anfang April.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. "In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind", sagte Heil.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung habe in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet, erklärte der Minister weiter. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen hätten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden können.
Seit Anfang Oktober galt bereits eine überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung. Angepasst an die konkrete Situation sollten Hygienekonzepte weiterhin umgesetzt werden, Abstandsregeln, Maskentragen und Lüften sollte weiterhin dort erfolgen, wo andere Maßnahmen nicht ausreichten. Arbeitgeber sollten außerdem prüfen, ob sie Homeoffice anbieten oder Testangebote machen - eine Verpflichtung dazu gab es aber nicht mehr.
G.Schulte--BTB