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Gleitschirmverein scheitert mit Klage gegen Windrad in Nordrhein-Westfalen
Ein Drachen- und Gleitschirmverein aus Nordrhein-Westfalen ist mit einer Klage gegen ein Windrad im Hochsauerlandkreis gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes lehnte einen Eilantrag des Vereins ab, wie das Gericht am Donnerstag in Münster mitteilte. Die Windkraftanlage soll rund 550 Meter vom Startplatz des Vereins entstehen.
Der Verein begründete die Klage mit einer unzumutbaren Einschränkung des Flugbetriebs und einem erheblichen Sicherheitsrisiko durch das Windrad. Die seit 1998 betriebene Anlage gehöre mit rund tausend Starts pro Jahr zu den wichtigsten Fluggeländen in Nordrhein-Westfalen.
Das OVG argumentierte hingegen, der Verein sei ordnungsgemäß beteiligt worden. Zwar seien gewisse Beschränkungen erwartbar, eine Existenzbedrohung sei allerdings nicht erkennbar. Bei einer Windgeschwindigkeit von weniger als 20 Stundenkilometern sei der Flugbetrieb ohnehin ohne nennenswerte Beeinträchtigungen möglich.
T.Zimmermann--VB