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Urteil: Deutschland muss mehr gegen Nitrat im Grundwasser tun
Deutschland muss mehr gegen Nitrat im Grundwasser tun: Die Bundesregierung muss ein Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor der Verunreinigung mit Nitrat aus der Landwirtschaft erstellen. Dieses soll der Düngeverordnung zugrunde gelegt werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hatte damit Erfolg. (Az. 10 C 1.25)
Nitrat gelangt vor allem über das Düngen ins Grundwasser. Eine zu hohe Nitratkonzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnung verursachen, da zu viel Nitrat im Körper in potenziell gesundheitsschädliche Stoffe umgewandelt werden kann. Laut deutschem Nitratbericht 2024 wurden in den Jahren 2020 bis 2022 an jeder vierten Messstelle die EU-weit festgelegten Grenzwerte überschritten.
Die Umwelthilfe war vor Gericht gezogen, weil Deutschland ihrer Auffassung nach seine Pflichten aus der europäischen Nitratrichtlinie nicht erfüllt. Die EU verpflichtet Mitgliedsstaaten dazu, Aktionsprogramme zum Schutz von Gewässern vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen aufzustellen und diese alle vier Jahre fortzuschreiben.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Klage keinen Erfolg. Die Umwelthilfe legte daraufhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein und beantragte, dass ein nationales Aktionsprogramm erstellt wird. Dem gab das Gericht nun statt. Die Düngeverordnung reiche nicht aus, erklärte es. Das Aktionsprogramm müsse zum Ziel haben, die Verunreinigung mit Nitrat aus der Landwirtschaft so zu reduzieren, dass Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthalte.
In einem ersten Schritt muss das Landwirtschaftsministerium nun das Aktionsprogramm erstellen. In einem zweiten Schritt soll dieses in die Beratungen für einen Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung einbezogen werden, wie das Gericht ausführte.
H.Gerber--VB