
-
NHL: Stützle und Ottawa wehren nächsten Matchball ab
-
NBA: Play-off-Aus für Wagner und Co.
-
Trump entlässt Harris' Ehemann Emhoff aus Verwaltungsrat von Holocaust-Museum
-
Künftiger Kanzleramtschef Frei kündigt verschärfte Grenzkontrollen und Zurückweisungen an
-
Großbritannien erklärt Beteiligung an US-Schlag gegen Huthi-Miliz im Jemen
-
SPD gibt Ergebnis des Mitgliedervotums über Koalitionsvertrag bekannt
-
Scholz leitet seine voraussichtlich letzte Kabinettssitzung
-
Evangelischer Kirchentag mit Steinmeier und Merkel beginnt in Hannover
-
Designierter Außenminister Wadephul trifft EU-Außenbeauftragte Kallas in Brüssel
-
USA drohen Russland und Ukraine mit Ende der Vermittlungsbemühungen
-
Kanadas Premier Carney ruft Land nach Wahlsieg zu Einigkeit auf - Trump gratuliert
-
100 Tage Trump: US-Präsident sieht glänzende Zukunft für Autoindustrie
-
Angreifer erschießt drei Menschen in Schweden
-
Trump erlässt Zollerleichterungen für Autobauer
-
Basisvotum der SPD über Koalitionsvertrag beendet - Ergebnis am Mittwoch
-
US-Außenminister droht mit Ende von Ukraine-Vermittlungsbemühungen
-
Trump unterzeichnet Dekret zur Abmilderung von Zöllen für Autobauer
-
Dresden steigt in die DEL auf - Düsseldorf muss runter
-
Dembélé mit Blitztor: PSG nach Sieg bei Arsenal auf Finalkurs
-
Nach Eklat im Pokalfinale: Sechs Spiele Sperre für Rüdiger
-
Trump-Zölle: Weißes Haus warnt Amazon vor Offenlegung der Kosten
-
Manfred Weber als Chef der Europäischen Volkspartei wiedergewählt
-
Drei Menschen durch Schüsse in Schweden getötet
-
Gündogan über Rüdiger: Mal "mega geil", mal "mega nervig"
-
Mindestens 14 Tote bei religiös motivierten Kämpfen in Syrien
-
Frankreich erlässt schärferes Gesetz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität
-
Zverev verpasst Viertelfinale von Madrid
-
Meta veröffentlicht KI-Assistenten "Meta AI" als App
-
Trump: "Regiere das Land und die ganze Welt" - US-Präsident 100 Tage im Amt
-
SZ-Journalist Stefan Kornelius wird Regierungssprecher
-
Israels Regierung widerruft Entlassung von Inlands-Geheimdienstchef
-
Weißes Haus warnt Amazon vor Zollkosten-Offenlegung
-
Merkel plant Teilnahme an Merz' Kanzlerwahl im Bundestag
-
Regierungskreise: Modi hat Armee "operative Freiheit" in Kaschmir erteilt
-
Designierter Kulturstaatsminister Weimer sieht sich nicht als Kulturkämpfer
-
US-Autobauer General Motors schlägt sich im ersten Quartal besser als erwartet
-
Trump-Zölle: US-Verbrauchervertrauen auf niedrigstem Stand seit Corona
-
UNO: Seit 2014 weltweit mehr als 72.000 Migranten verschwunden oder gestorben
-
Rechnungshof kritisiert schleppende Brückenmodernisierung - Ministerium sieht sich im Zeitplan
-
US-Zölle: Pharmaunternehmen Astrazeneca verlegt Produktion in die USA
-
Amazon könnte Zollkosten offenlegen: Weißes Haus spricht von "feindlichem Akt"
-
Kanadischer Konzern stellt ersten Antrag auf Tiefseebergbau
-
Urteil: Anwohner müssen bellende Hunde in Nachbargarten tolerieren
-
Frankreich wirft russischem Geheimdienst zahlreiche Cyberangriffe vor
-
Autofahrer stirbt bei Zusammenstoß mit Regionalzug in Bayern
-
Wahl in Bayern 2028: Ministerpräsident Söder will es wie CSU-Legende Strauß machen
-
"Es ist offiziell": SPD und Grüne in Hamburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
-
Tunesiens Präsident weist Kritik an Verurteilung von Oppositionellen zurück
-
UNRWA wirft Israel Misshandlung von mehr als 50 UN-Helfern in Gefangenschaft vor
-
Früherer Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah wegen Spionage für China angeklagt

Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos
Mehrere junge Menschen sind mit ihren von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah durch die Regelungen nicht zwangsläufig die Freiheit in der Zukunft eingeschränkt, wie es am Dienstag mitteilte. Es nahm die insgesamt elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)
Die Kläger stammen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie machten geltend, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. Es könnten hohe Belastungen auf sie zukommen, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten.
Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht. Zwar sei es möglich, sich gegen Gesetze zu wenden, deren Auswirkungen in der Zukunft unausweichlich zu Einschränkungen der Grundrechte führten - weil dann eben besonders scharfe Klimaschutzmaßnahmen notwendig würden. Eine solche "eingriffsähnliche Vorwirkung" sah das Gericht bei den angegriffenen landesrechtlichen Regelungen aber nicht.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Länder selbst ein CO2-Budget hätten und - falls die Landesregelungen unzureichend wären - die Zukunft somit zwangsläufig Freiheitsbeschränkungen mit sich brächte. Da bereits auf Bundesebene ein Klimagesetz existiere, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene die Schutzpflicht nicht, erklärte das Gericht.
Zwar verpflichte das Grundgesetz auch die Länder zum Klimaschutz, und ohne eigene Maßnahmen der Länder wären die Klimaziele nicht zu erreichen. Das Grundgesetz regele aber nicht, welche Länder wann wie viele Emissionen reduzieren müssten, hieß es in dem Beschluss.
Die DUH-Geschäftsführung erklärte dazu: "Die Verfassungsrichter haben heute eindeutig klargemacht, dass der Bund die alleinige Verantwortung trägt, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhält und die Rechte künftiger Generationen schützt." Die Bundesregierung müsse ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen.
Ende April vergangenen Jahres hatten mehrere junge Menschen mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg: In einem wegweisenden Urteil befand das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Klimaschutzgesetz des Bundes für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste nachbessern und die Fortschreibung der Emissionsminderungsziele für die Zeit nach 2030 genauer regeln.
J.Fankhauser--BTB