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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Küstenautobahn in Niedersachsen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag über eines der größten Neubauprojekte Deutschlands verhandelt - die sogenannte Küstenautobahn. Die A20 soll von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen verlängert werden. Gegen den ersten der geplanten sieben Abschnitte klagen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Landwirt. (Az. BVerwG 9 A 1.21 u.a.)
Die Umweltschützerinnen und Umweltschützer protestierten am Dienstag vor dem Gerichtsgebäude mit zahlreichen Transparenten, auf denen ein besserer Schutz von Natur und Klima gefordert wurde und die sie auf dem Boden ausbreiteten. Die Organisation veröffentlichte die Fotos auf Twitter und schrieb dazu "Für Klimaschutz statt Asphalt".
Die neue Autobahn halten die Kläger für das "Symbol einer verkehrten Verkehrspolitik", wie der BUND Niedersachsen im Vorfeld der Verhandlung erklärte. Sie bemängeln unter anderem, dass die Straße teilweise durch Moorgebiete führen soll und fordern eine Mobilitätswende, um das Pariser Klimaziel noch einzuhalten.
Dabei beziehen sie sich auch auf die "bahnbrechende" Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Dieses erklärte, dass Lasten durch den Klimawandel nicht einseitig jüngeren Generationen aufgebürdet werden dürften. Das damalige Klimaschutzgesetz des Bundes befanden sie für teilweise verfassungswidrig, es musse verbessert werden.
Eine Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht wurde für Dienstag noch nicht erwartet. Sie kommt voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt.
O.Lorenz--BTB