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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage gegen LNG-Terminalschiff in Lubmin
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee. Die "Neptune" kann Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen. Inzwischen liegt sie allerdings nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)
Die Genehmigung für den Standort Lubmin sei aber weiter gültig, teilte die Umwelthilfe am Mittwoch mit. Sie kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" und eine fehlende Genehmigung des Shuttle-Verkehrs durch die Lagune Greifswalder Bodden. Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Gaspipeline von Mukran nach Lubmin abgewiesen, welche die schwimmenden LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz anbindet. Im Juni scheiterten Eilanträge gegen den Betrieb des Rügener Terminals.
H.Gerber--VB