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Klage zu europäischen Klimazielen für 2030 scheitert vor EU-Gericht
Eine Klimaklage von zwei Umweltorganisationen ist vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Es wies die Klage am Mittwoch in Luxemburg ab und gab damit der EU-Kommission Recht. Die beiden Organisationen Climate Action Network Europe (CAN) und Global Legal Action Network (Glan) wollten erreichen, dass die EU ihre Klimaziele für 2030 verschärft. (Az. T-120/24)
Vor der Klage riefen sie vergeblich die EU-Kommission dazu auf, die nationalen Klimaziele für die Mitgliedsländer bis 2030 zu erhöhen. Die Kommission wies ihren Antrag zurück, den entsprechenden Beschluss noch einmal zu überprüfen. Dagegen klagten die Umweltaktivisten von CAN und Glan.
Das Gericht bestätigte aber nun den Kommissionsbeschluss. Es stellte fest, dass sich die Kritik in Wirklichkeit auf die Klimaziele bezog - nicht auf Unregelmäßigkeiten in dem Beschluss. Die Kommission habe sich aber an die Ziele halten müssen, die der Gesetzgeber vorgab. Sie habe diese nicht ändern dürfen, erklärte das Gericht. Die Kommission dürfe Entscheidungen, die das Europaparlament und der Rat trafen, nicht indirekt revidieren.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächsthöherer Instanz vorgegangen werden. Anfang dieses Jahres beschloss die EU bereits neue Klimaziele für 2040. Die Treibhausgasemissionen sollen demnach bis 2040 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken.
H.Weber--VB