-
Koalitionsausschuss im Kanzleramt soll Fokus auf Wirtschaft und Arbeit legen
-
Nach Sturz in Bus wegen Vollbremsung: 67-Jährige in Nordrhein-Westfalen tot
-
Schlotterbeck-Einsatz weiter fraglich
-
Urteil im Fall von Tötung von 51-Jährigem auf Halbinsel Höri am Bodensee rechtskräftig
-
Antisemitischer Aushang an Geschäft in Flensburg: Anklage gegen Inhaber
-
Volleyball: Männer-Bundestrainer Winiarski tritt zurück
-
Mecklenburg-Vorpommern: Aggressiver Schwan versperrt 38-Jährigem Weg aus Haus
-
Weinproduktion erholt sich 2025 leicht - steht aber weiter vor Herausforderungen
-
Bandenkrieg in Baden-Württemberg: Über acht Jahre Jugendhaft für Mord in Bar
-
Klüssendorf verteidigt Bürgergeldreform gegen Kritik aus eigener Partei
-
Neues Schiff: Ärzte ohne Grenzen nimmt Rettungseinsätze im Mittelmeer wieder auf
-
Australisches Gericht untersagt Russland Bau neuer Botschaft in der Nähe des Parlaments
-
Internationale Energieagentur: Erneuerbare legen trotz Kehrtwende der USA deutlich zu
-
Ukrainischer Justizminister wegen Korruptionsaffäre im Energiesektor suspendiert
-
Wehrbeauftragter Otte: Musterung als kostenfreien "Fitnesstest" betrachten
-
Zahl der Einschulungen in Deutschland das zweite Jahr in Folge gesunken
-
Dienstleistungen deutlich verteuert - Lebensmittelpreise steigen langsamer
-
Beim Wiedersehen mit Brand: "Verdiente Niederlage" für den VfL
-
NHL: Sturms Bruins mit siebtem Sieg in Folge
-
Basketball: Hartenstein und OKC mit nächsten Sieg
-
Stiftung Warentest: Wechsel von Filialbank zu Neobroker kann sich lohnen
-
Studie: Aktivrente könnte 33.000 Vollzeitstellen bringen
-
Bundesfinanzhof verhandelt über neue Grundsteuer
-
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Debatte im Bundestag
-
Wirtschaftsweise legen Jahresgutachten vor
-
Ende von "Shutdown" in Sicht: Trump spricht von "großem Sieg"
-
Zusammenstöße zwischen indigenen Demonstranten und Sicherheitskräften bei Klimakonferenz
-
Bundesinnenminister Dobrindt will offensiveren Umgang mit Cyberangriffen
-
Behörden in Panama stellen Boot mit Tonnen von Kokain an Bord sicher
-
Wolfsburg verliert das Wiedersehen mit Brand
-
Berlin: Deutschland und Kalifornien vertiefen Zusammenarbeit beim Klimaschutz
-
Behörde: Unerwartet hohe Wahlbeteiligung bei Parlamentswahl im Irak
-
Geburtstagsempfang für Merz: Eine Strauß-Figur von Söder und Lob von Klingbeil
-
Spannungen mit Venezuela: US-Flugzeugträger "Gerald R. Ford" vor Küste Lateinamerikas
-
Macron und Abbas richten Arbeitsgruppe für Verfassung von Palästinenserstaat ein
-
Zweite Pleite für Krawietz/Pütz: Titelverteidiger schon raus
-
US-Flugzeugträger "Gerald R. Ford" erreicht Lateinamerika
-
Rechenzentren in Hessen: Google investiert 5,5 Milliarden Euro bis 2029
-
Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland
-
Türkische Opposition nennt Anklage gegen Erdogan-Rivalen Imamoglu politisch motiviert
-
Newsom: USA werden unter demokratischem Präsidenten Klimaabkommen wieder beitreten
-
Langer Kampf: Alcaraz ringt Fritz nieder
-
Gericht: Hundebesitzerin darf Pit-Bull-Mischling nicht halten
-
Chinesische Betrügerin in Großbritannien zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt
-
Artikel zu Spionageverdacht: BGH verhandelt über Klage Marokkos gegen Medien
-
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
-
Nach EuGH-Urteil zu Mindestlohn entbrennt Debatte über Tarifverträge
-
Durchschnittspreis für eine Tasse Glühwein weiter kräftig gestiegen
-
Angeklagter zu Anschlag in Magdeburg: "Ich habe mit Absicht angegriffen"
-
"Alaaf" und "Helau": Jecken und Narren am Rhein starten in neue Karnevalssession
Einsatz von Schlagstock bei Räumung von Dannenröder Forst in Hessen rechtens
Die Nutzung eines Schlagstocks bei der Räumung des Dannenröder Forsts in Mittelhessen für den umstrittenen Ausbau der Autobahn 49 im Jahr 2020 ist rechtens gewesen. Eine geplante friedliche Besetzung einer Forstmaschine sei für den Polizisten nicht ersichtlich gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Montag mit. Es wies die Klage eines Aktivisten gegen das Land ab. (Az.: 4 K 4501/20.GI)
Der Kläger war bei der Räumung in einer Gruppe von acht bis zehn vermummten Menschen auf eine von Polizisten gesicherte Forstmaschine zugestürmt. Es kam zum Einsatz eines Schlagstocks, der Kläger wurde dabei verletzt.
Beide Seiten stritten vor Gericht darüber, ob der Schlagstock in Höhe des linken Oberarms oder gegen den Kopf geschlagen worden war. Der Aktivist habe ausgesagt, dass die Gruppe die Maschine friedlich habe besetzen wollen.
Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Durch das Zustürmen auf die Maschine hätten Körperverletzungen des Maschinenführers, der Polizisten und Sachbeschädigungen gedroht, entschieden die Richter.
Der Aktivist sei mehrfach gewarnt worden. Nur weil er die Androhung des Einsatzes des Schlagstocks nicht mitbekommen habe, heiße das nicht, dass es die Warnungen nie gegeben habe.
Der Polizist habe in Richtung Oberarm geschlagen. Einen gezielten Schlag in Richtung Kopf habe selbst der Kläger nicht angeführt. Die Berufung ist beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich.
P.Staeheli--VB