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Brandenburger Gericht erlaubt Zwangsweitergabe von vernachlässigten Pferden
Ein früherer Pferdehalter aus Brandenburg ist vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder mit dem Versuch gescheitert, die Beschlagnahme und zwangsweise Veräußerung seiner Tiere per Eilantrag vorläufig verbieten zu lassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Donnerstag mit dem Tierschutz. Das Veterinäramt habe bei einer Kontrolle bemerkt, dass die Pferde teilweise stark abgemagert, vernachlässigt und krank gewesen seien, hieß es. Einzelne Tier hätten kein Futter gehabt. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass die Hufe wegen jahrelanger Vernachlässigung krankhaft verändert gewesen seien.
Im Dezember 2022 hatte das Veterinäramt einige der Tiere beschlagnahmen lassen, im April wurden weitere Pferde weggebracht. Im Mai wurde dem Antragsteller die Haltung von Pferden untersagt. Außerdem ordnete die Behörde an, dass 23 Tiere an andere Halter gegeben werden sollten. Das sei nicht zu beanstanden, erklärte das Gericht nun. So könnten die Pferde ein dauerhaftes und tierschutzgerechtes neues Zuhause finden.
S.Keller--BTB