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BGH verhandelt über Schadenersatzansprüche von Autokäufern wegen Thermofenstern
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (12.00 Uhr) in Karlsruhe über mögliche Schadenersatzansprüche von Dieselkäufern gegenüber Autobauern wegen des Thermofensters. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Thermofenster - eine Methode der Abgasreinigung, die nur in einem bestimmten Temperaturfenster gut funktioniert - mit wenigen Ausnahmen für unzulässig erklärt. Im vergangenen Monat entschied er außerdem, dass Haftung des Herstellers auch bei fahrlässigem Verhalten möglich ist. (Az. VIa ZR 335/21)
Ob tatsächlich Schadenersatzansprüche bestehen, müssen nun nationale Gerichte entscheiden. Der BGH hatte das bislang immer abgelehnt, da die Hersteller Käufer nicht vorsätzlich geschädigt hätten. Die Autos waren vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen worden.
Das neue EuGH-Urteil könnte die BGH-Auffassung ändern - er kündigte an, Folgen für das deutsche Haftungsrecht erörtern zu wollen. Anderen deutschen Gerichten sollen so Leitlinien an die Hand gegeben werden für die zahlreichen anhängigen Dieselklagen.
R.Adler--BTB