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Medienaufsicht: KI-Nachrichtenangebote fallen unter Regeln für Medien
KI-generierte Nachrichtenüberblicke wie Googles AI Overviews und das Angebot des Unternehmens Perplexity fallen in Deutschland unter das Medienrecht. Zu dieser Einschätzung kommt ein Rechtsgutachten der Medienaufsicht ZAK, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Die Medienanstalten Hamburg-Schleswig Holstein und Berlin-Brandenburg hatten ein Verfahren gegen Google und Perplexity angestrebt, um dies feststellen zu lassen.
Die Medienaufsicht geht den Angaben nach davon aus, dass die Antworten der KI-Chatbots über bisherige Ergebnisse etwa bei einer Online-Suche hinausgehen. "Bei der Nutzung von AI Overviews werden die KI-Antworten als wesentlicher Teil der Ergebnisse dargestellt und erscheinen gut sichtbar und prominent platziert", erklärt die ZAK zu dem Google-Angebot. "Die klassische Link-Übersicht wird dadurch gegenüber den als eigenen Inhalten zu bewertenden KI-Antworten schlechter auffindbar dargestellt."
Die KI-Chatbots bestimmen zudem maßgeblich die Auffindbarkeit von Inhalten, wenn sie diese als "Quellen" oder "weiterführende Hinweise" an KI-generierte Antworten anfügen. "Diese Funktionalitäten erfüllen die Kriterien eines Medienintermediärs. Sie müssen sich somit an vielfaltssichernden Pflichten messen lassen."
"KI-Suchmaschinen und -Chatbots sind Inhalteanbieter - und wir wenden deutsches Medienrecht ab sofort konsequent auf sie an", erklärte der ZAK-Vorsitzende Thorsten Schmiege. "Wer über die Auswahl und Platzierung von Links die Auffindbarkeit von Inhalten steuert, muss dies transparent machen - sonst verschwindet die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien."
In der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) arbeiten die 14 Landesmedienanstalten zusammen. Die Kommission ist zuständig für die Zulassung und Kontrolle von bundesweiten privaten Rundfunkveranstaltern und Onlinemedien. Künftig will sie den Angaben nach auch die KI-Angebot von Google und Perplexity regulieren. Die Anbieter können dagegen Rechtsmittel einlegen.
C.Kreuzer--VB