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Meteorit in Rheinland-Pfalz: Finder dürfen Bruchstücke behalten
Nach dem Einschlag eines Meteoriten in ein Hausdach in Rheinland-Pfalz hat die Polizei in Koblenz hat klargestellt, dass Finder solcher auf die Erde gestürzten Himmelskörper diese behalten können. Am Dienstag wollten Beamten einem Grundstückseigentümer, in dessen Hausdach in Koblenz ein etwa faustgroßer Meteorit am Sonntagabend eingeschlagen war, das Gestein zurückgeben, wie die Beamten mitteilten.
Die Besitzansprüche und der weitere Verbleib des Gesteins seien überprüft worden, teilte die Polizei in Koblenz mit. Demnach stehe der Fund in dem konkreten Fall dem Grundstückseigentümer zu, der selbst über den weiteren Verbleib entscheiden könne. Ein Kontakt zwischen dem Eigentümer sowie verschiedenen wissenschaftlichen Instituten und Behörden werde hergestellt.
Auch das Zentrum für Luft- und Raumfahrt hatte zuvor klargestellt, dass Finder eines Meteoriten diesen behalten dürften, aus wissenschaftlichen Gründen am besten aber eine Forschungseinrichtung kontaktieren sollten.
Das Leuchtphänomen und ein lauter Knall hatten am Sonntagabend vor allem in Rheinland-Pfalz für Aufregung gesorgt. Bei den Feuerwehren und Polizeibehörden ging eine erhöhte Zahl von Notrufen ein, vereinzelt wurden Schäden durch Meteoritenteile gemeldet. Menschen wurden nicht verletzt.
Meteoriten sind Bruchstücke von Asteroiden, die oft viereinhalb Milliarden Jahre alt sind. Beim Eintritt in die Erdatmosphäre, was eher selten der Fall ist, verglühen sie nicht vollständig und landen auf der Erdoberfläche.
D.Bachmann--VB