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Berliner Senat hält Herthas Stadionstandort an der Jesse-Owens-Allee für geeignet
Eine Expertenkommission des Berliner Senats hat den von Hertha BSC gewünschten Standort an der Jesse-Owens-Allee im Olympiapark grundsätzlich für einen Stadionneubau geeignet erklärt.
Hertha BSC kann seine Pläne für ein eigenes Fußballstadion an der Jesse-Owens-Allee im Berliner Olympiapark weiterverfolgen. Eine Expertenkommission des Senats hat den Standort nach einer umfassenden Prüfung grundsätzlich als geeignet bewertet.
Eine gemeinsame Prüfgruppe aus Senats- und Bezirksverwaltungen hatte seit Herbst 2024 zentrale Fragen untersucht. Dazu gehörten die Verkehrsanbindung, Umweltauflagen, der Denkmalschutz und mögliche Auswirkungen eines neuen Stadions auf das bestehende Olympiastadion. Nach Abschluss dieser Prüfung gilt ein Neubau an der Jesse-Owens-Allee grundsätzlich als möglich.
Der Zweitligist kann nun beim Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine Bauvoranfrage stellen. In diesem Verfahren soll geklärt werden, welche konkreten planungsrechtlichen Bedingungen und Auflagen für das Projekt gelten.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner begrüßte die Empfehlung und erklärte, ein reines Fußballstadion könne sowohl für Hertha BSC als auch für die Sportstadt Berlin Vorteile bringen. Hertha-Präsident Fabian Drescher bedankte sich für die Arbeit der Beteiligten und verwies darauf, dass die Eigentümerzustimmung für die Bauvoranfrage nun die Prüfung wichtiger planungsrechtlicher Fragen ermögliche.
Sportsenatorin Iris Spranger sieht nach Angaben des Berichts die Möglichkeit, einen Neubau mit dem Schutz des Olympiaparks zu vereinbaren. Ein positiver Bauvorbescheid könnte für Hertha ein wichtiger Schritt sein, um Investoren anzusprechen und die Finanzierung zu konkretisieren.
Die geplante Arena soll rund 55.000 Plätze umfassen. Die Kosten werden auf etwa 300 bis 400 Millionen Euro geschätzt. Der Senat knüpft seine Unterstützung zugleich an Bedingungen: Dem Land Berlin sollen keine Erschließungskosten entstehen, und die Olympiastadion GmbH darf durch den Neubau keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden.
L.Maurer--VB