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Geywitz kündigt Gesetzentwurf zum neuen Wohngeld für kommende Woche an
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will in der kommenden Woche den Gesetzentwurf zur Ausweitung des Wohngelds und zur neuen Heizkostenpauschale vorlegen. "Mein Ziel ist, dass wir Ende September damit ins Kabinett gehen können", sagte Geywitz am Mittwoch dem Sender Bild TV. "Dann stehen die Eckpunkte fest, und dann kann sich jeder darauf einstellen." Inkrafttreten soll die Neuregelung zum 1. Januar 2023.
"Die Leute warten und haben Sorgen, da muss schnell etwas getan werden", sagte Geywitz. Die Reform werde eine Anhebung der Einkommensobergrenze für die Bezieher bringen, weil sonst die geplante Ausweitung von jetzt 650.000 auf zwei Millionen Haushalte nicht machbar sei. Künftig gelte in etwa, wer "Mindestlohn verdient oder eine Rente hat in dieser Höhe", bekomme mit der Ausweitung Wohngeld, sagte die Ministerin weiter.
Kürzlich hatte Geywitz gesagt, es gehe auch darum, gemeinsam mit den Ländern die Antragsverfahren zu vereinfachen und an der Bekanntheit des Wohngelds zu arbeiten. Viele Menschen wüssten gar nicht, dass sie auf diese Leistung einen Rechtsanspruch haben könnten.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Juli eine "große Wohngeldreform" angekündigt und dabei insbesondere auf die hohen Energiepreise verwiesen. Seit Juni wird bereits der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende ausgezahlt.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete ab. Menschen, die bereits Sozialleistungen wie die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten, können kein Wohngeld beantragen; bei ihnen sind Unterkunftskosten schon in diesen Leistungen berücksichtigt.
Bereits 2020 wurde über eine Reform der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. So wurden beispielsweise Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.
Seit diesem Jahr greift erstmals eine automatische Erhöhung: Das Wohngeld wird damit laut Bauministerium "regelmäßig alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst". Im Jahr 2020 lagen die Ausgaben des Bundes und der Länder für Wohngeld bei 1,3 Milliarden Euro.
K.Thomson--BTB