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Aberkennung der Einbürgerung von verurteiltem IS-Unterstützer war rechtens
Einem wegen Unterstützung der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verurteilten Mann aus Nordrhein-Westfalen ist einem Gerichtsurteil zufolge seine Einbürgerung zu Recht nachträglich wieder aberkannt worden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nach Angaben vom Donnerstag, indem es dessen Antrag auf Zulassung einer Beschwerde gegen ein entsprechendes Urteil der Aachener Verwaltungsgerichts unanfechtbar zurückwies.
Laut OVG war der 1991 in Deutschland geborene Sohn marokkanischer Eltern 2012 eingebürgert worden und hatte die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Einige Monate später reiste er nach Syrien aus, um sich verschiedenen extremistischen Gruppierungen anzuschließen. Genauere Angaben zu diesen machte das Gericht nicht, bezeichneten den Mann allerdings zugleich als einen IS-Unterstützer.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) verurteilte ihn demnach 2019 in einem Strafverfahren zu mehr als fünf Jahren Haft. Bereits zuvor hatte der Kreis Euskirchen 2017 die Einbürgerung zurückgenommen. Gegen dies Annullierung seiner Einbürgerung ging der Mann wiederum juristisch vor dem Verwaltungsgericht vor.
Das Aachener Verwaltungsgericht wies dessen Klage laut OVG gleichwohl ab. Zur Begründung verwies es auf konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger schon vor der Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt hatte, indem er in einer salafistischen Organisation aktiv war. Unter anderem betrieb er demnach deren Internetseite, die auf verfassungsfeindliche Gruppen verlinkte.
Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht zwar nicht zu, wogegen sich der Mann jedoch per Beschwerde beim OVG wehrte. Darin warf er dem Verwaltungsgericht unter anderem vor, die Beweisführung fast nur auf einen unzuverlässigen Zeugen gestützt zu haben. Die Argumentation wies das OVG aber zurück. Die Richter und Richterinnen der Vorinstanz hätten sich ausführlich mit beweisrelevanten Fragen auseinandergesetzt und ihre Feststellungen letztlich "überzeugend begründet".
M.Ouellet--BTB