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US-Supreme Court hebt Entscheidung zugunsten jüdischer Uni aus
Der Oberste Gerichtshof der USA hat seine Entscheidung aufgehoben, einer jüdisch-orthodoxen Privatuni die Verweigerung der offiziellen Anerkennung einer LGBTQ-Studentenvereinigung vorerst zu erlauben. Die New Yorker Yeshiva-Universität hatte einen Eilantrag beim Supreme Court gestellt, nachdem ein New Yorker Richter angeordnet hatte, die Uni müsse die LGBTQ-Gruppe als Studentenvereinigung anerkennen. Am Freitag hatte das Oberste Gericht dem Eilantrag stattgegeben.
Am Mittwoch (Ortszeit) hob der Supreme Court diese Entscheidung auf und erklärte, die Universität habe ihre Rechtsmittel auf Ebene des Bundesstaates noch nicht ausgeschöpft. Sollte die Uni auf niedrigerer Gerichtsebene keinen Erfolg haben, könne sie sich später wieder an den Supreme Court wenden.
Ein New Yorker Richter hatte die Yeshiva University angewiesen, den Studentenclub YU Pride Alliance, in dem sich Homosexuelle, Bisexuelle und Transgender zusammengeschlossen haben, ab Semesterbeginn den Status einer Studentenvereinigung zuzuerkennen. Die bereits 2018 gegründete Gruppe bekäme damit das Recht, Räumlichkeiten und Dienstleistungen der Hochschule zu nutzen.
Die rund 5000 Studenten zählende Yeshiva University erklärte in ihrem Antrag beim Supreme Court, als "zutiefst religiöse" jüdische Hochschule könne sie die Anordnung des Richters nicht umsetzen, weil dies ihre "aufrichtigen religiösen Überzeugungen zu den Werten der Thora" verletze. Der Studentenclub argumentierte hingegen, die Uni biete auch zahlreiche nicht-religiöse Kurse an und nehme auch nicht-jüdische Studenten auf. Daher könne sie nicht bestimmten Studenten wegen ihrer sexuellen Orientierung den Zugang zu Ressourcen verwehren.
Der Rechtsstreit reiht sich ein in eine anhaltende Kontroverse in den USA über das Gleichgewicht zwischen Religionsfreiheit und Anti-Diskriminierungsgrundsätzen. Nach mehreren Neubesetzungen durch den früheren US-Präsidenten Donald Trump sind am Supreme Court konservative Richter in der Mehrheit, die dem Recht auf Religionsfreiheit einen höheren Stellenwert einräumen als dem Schutz vor Diskriminierung. Sechs der neun Supreme-Court-Richter sind dem konservativen Lager zuzurechnen.
L.Dubois--BTB