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Fluchtgefahr - Haftbefehl gegen mutmaßlichen Anschlagsplaner von Essen wieder in Kraft
Der Haftbefehl gegen den 17-Jährigen, der einen rechtsextremen Anschlag auf seine Schule in Essen vorbereitet haben soll, ist wegen Fluchtgefahr wieder in Kraft. Der Jugendliche war Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen worden und freiwillig in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie gegangen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Der Generalbundesanwalt legte aber Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls ein, die am BGH Erfolg hatte.
Die Ermittler hatten den Schüler am Tag vor dem mutmaßlich geplanten Anschlag festgenommen. Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, dass er möglichst viele Lehrkräfte und Mitschüler habe töten wollen, die aus seiner Sicht "linke Untermenschen" seien. Er habe damit Vorarbeit für einen "Rassenkrieg" leisten und andere zur Nachahmung bewegen wollen.
In seinem Kinderzimmer fanden die Ermittler Material zum Bombenbau und in der Wohnung weitere Waffen. Ein Teil der Macheten, Pistolen und Schlagringe lag im Elternschlafzimmer und wurde nach neueren Erkenntnissen möglicherweise vom Vater angeschafft, wie der Ermittlungsrichter Ende Juli erklärte, als er den Haftbefehl aufhob.
Laut dem dritten Strafsenat des BGH belegen allerdings Videos, die den Schüler "in voller Kampfmontur" zeigen, dass er über alle Waffen verfügen konnte. Er habe Tagebuch geschrieben und ein Manifest über das geplante Massaker verfasst. Den Bediensteten der Haftanstalt habe er von seinen Anschlagsplänen erzählt und seine Bewunderung für Täter von rechtsextremen Anschlägen ausgedrückt.
Entgegen der Annahme des Ermittlungsrichters gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der 17-Jährige unterbewusst eine Aufdeckung seines Plans herbeigesehnt habe, heißt es in dem Beschluss weiter. Er gebe einen "hohen Fluchtanreiz", denn bei der Schwere der Vorwürfe habe er mit einer empfindlichen Jugendstrafe zu rechnen.
Dabei fürchte er sich vor gewaltbereiten Mitinsassen, zumal auf seinem Computer auch noch kinderpornografisches Material gefunden worden sei. Auch deshalb drohe eine Anklage, erklärte der BGH weiter.
Der Beschuldigte habe sich über Jahre verstellt. Seine Handlungen würden geleitet von der Umsetzung seiner rassistischen Gewaltfantasien. Er habe sich bei dem Anschlag offenbar von der Polizei erschießen lassen wollen.
Zudem gebe es keine fluchthemmenden Umstände: Die Eltern etwa hätten angeblich nichts von den Anschlagsplänen gemerkt. Der Vater habe selbst Waffen gehortet und eine NSDAP-Mitgliedsnadel des Großvaters unter seinem Bett aufbewahrt.
Der BGH-Beschluss fiel am 25. August und wurde nun veröffentlicht. Der Generalbundesanwalt will demnach prüfen, ob der 17-Jährige statt zurück in die Untersuchungshaft vorerst in eine geschlossene Psychiatrie gehen soll. Über den Beschluss hatte zuerst das Nachrichtenportal "t-online.de" berichtet.
T.Bondarenko--BTB