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EuGH soll über Schutz nach Flüchtlingsanerkennung in Griechenland entscheiden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg soll bei der Bewertung eines Asylfalls aus Deutschland helfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig legte ihm am Mittwoch die Frage vor, ob Deutschland einen Antrag auf internationalen Schutz in einem speziellen Fall prüfen darf - dann nämlich, wenn ein anderes EU-Land die Antragstellerin schon als Flüchtling anerkannte, sie aber aus humanitären Gründen nicht dorthin zurückkehren darf. (Az. BVerwG 1 C 26.21)
Es geht konkret um eine Frau aus Syrien, die 2018 in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurde. Nach der rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen kann sie nicht zurück, weil ihr in Griechenland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen würde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährte ihr subsidiären Schutz, erkannte sie aber nicht als Flüchtling an.
Daraufhin zog sie vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses ist unsicher, ob dem EU-Recht zufolge ihr Antrag noch ergebnisoffen geprüft werden darf oder sie gleich als Flüchtling anerkannt werden muss. Darum setzte es das Verfahren aus und legte die Frage dem EuGH vor.
W.Lapointe--BTB