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Bundesverwaltungsgericht: Rückversetzung von General rechtswidrig
Die dienstliche Rückversetzung eines Generals und früheren Befehlshabers eines Nato-Kommandos in den Rang eines Generalleutnants ist rechtswidrig gewesen. Der Mann sei 2018 in einem Auswahlverfahren mit dem Ziel der Beförderung ausgesucht worden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Darum könne er nicht ohne Weiteres auf einen Dienstposten mit geringerer Dotierung versetzt werden. (Az. 1 WB 29.21)
Der Soldat hatte von Mai 2019 bis März 2020 als Befehlshaber des Nato-Kommandos im niederländischen Brunssum gedient und dabei den Dienstgrad General geführt, wurde aber nicht dauerhaft befördert. Stattdessen wurde er zunächst zurück nach Berlin und dann als Generalleutnant in den Ruhestand versetzt. Dagegen wandte er sich vor Gericht.
Zwar sei bei einem Gespräch mit der Ressortleitung die Dauer seiner Verwendung im Nato-Hauptquartier einvernehmlich verkürzt worden, ein Ausbleiben der Beförderung sei aber nicht besprochen worden, stellte das Gericht weiter fest. Es entschied nicht darüber, ob der Generalleutnant einen Anspruch auf die Beförderung hatte. Diese Frage kläre aktuell das Berliner Verwaltungsgericht.
K.Thomson--BTB