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Maskenpflicht gilt in den Arztpraxen - aber entfällt im Luftverkehr
Wenige Tage vor der Abstimmung über das neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag hat sich die Ampel-Koalition noch auf Änderungen bei der Maskenpflicht geeinigt. Sie gilt künftig auch für Patienten in Arztpraxen, entfällt dafür aber anders als zunächst geplant im Luftverkehr. Die Regelung für die Praxen solle insbesondere den Schutz in den Wartezimmern erhöhen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag in Berlin.
Lauterbach sagte zum Verzicht auf die Maskenpflicht in den Flugzeugen, auf internationalen Flügen würden kaum noch Masken getragen. Die Lufthansa habe zudem immer wieder vorgetragen, dass sie auch nicht mehr durchsetzbar sei. Zudem herrsche in den Flugzeugen wegen der dortigen Filteranlagen eine bessere Luftzirkulation als in den Zügen. In diesen sei die Maskenpflicht weiterhin erforderlich, zumal dort mehr Menschen unterwegs seien.
Sollten die Fallzahlen wieder steigen, soll die Maskenpflicht Lauterbach zufolge auch im Luftverkehr per Verordnung wieder angeordnet werden können.
Die "Allianz pro Schiene" protestierte gegen die Ungleichbehandlung von Luft- und Bahnverkehr. Dies sei "vollkommen unlogisch und den Fahrgästen kaum zu vermitteln", erklärte ihr Geschäftsführer Dirk Flege. "Die Bundesregierung muss dringend eine einheitliche Lösung finden.“
Die Maskenpflicht in den Arztpraxen wird im neuen Infektionsschutzgesetz bundesweit einheitlich angeordnet. "Wir wollten als Bund sicherstellen, dass die FFP2-Masken in den Arztpraxen von den Patienten getragen werden, insbesondere in den Wartezimmern", betonte Lauterbach. Es sei nicht vertretbar, dass sich in den Arztpraxen Menschen infizieren, die möglicherweise besonders gefährdet sind.
Lauterbach zeigte sich zufrieden mit der Einigung auf das endgültige Infektionsschutzgesetz: "Ich glaube, dass damit die wenigsten gerechnet haben, dass wir noch mal ein solches Portfolio an Maßnahmen ermöglichen können."
Er verwies zudem auf die jetzt bereitstehenden Impfstoffe, die an die Omikron-Variante angepasst wurden - sowie das Pandemieradar, das neben Fallzahlen auch die Bettenkapazitäten und das Abwassermonitoring enthalte.
Auf den Verzicht der Maskenpflicht im Luftverkehr hatte die FDP gedrungen. Die Neuregelung betrifft innerdeutsche Flüge sowie Flüge von Zielen aus und in die Bundesrepublik. "Damit folgen wir dem, was auch im Rest Europas gilt", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der "Rheinischen Post". "Das ist vernünftig."
Das neue Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden, der Bundesrat kann dann am 16. September darüber abstimmen. In Kraft treten soll die Neuregelung am 1. Oktober.
Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Maskenpflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten. Der Entwurf lässt den Ländern die Möglichkeit für weitere Maßnahmen bei steigenden Fallzahlen - etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in Innenräumen.
Die Grünen zeigten sich zufrieden mit der endgültigen Einigung auf das Infektionsschutzgesetz. "Wir haben einen Kompromiss gefunden, mit dem wir optimistischer als noch im letzten Jahr auf den kommenden Herbst und Winter schauen können", erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink.
Geregelt werde zudem, dass der Schutzschirm für pflegende Angehörige verlängert wird und die zusätzlichen Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden können.
O.Lorenz--BTB