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Landessozialgericht weist Eilklage zu höherem Regelsatz wegen hoher Inflation ab
Ein Sozialhilfeempfänger aus Niedersachsen ist mit seinem Versuch gescheitert, unter Verweis auf die Menschenwürde vor Gericht einen höheren Regelsatz wegen der massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten einzuklagen. Es gebe für Richterinnen und Richter bei dieser Frage keinerlei Ermessensspielraum, erklärte das gemeinsame Landessozialgericht der Bundesländer Niedersachsen und Bremen am Donnerstag in Celle. Es gebe keine "rechtliche Grundlage", auf deren Basis ein Fachgericht Antragstellern unter Verweis auf das Grundgesetz mehr Geld zusprechen könne.
Eine "Konkretisierung grundrechtlicher Leistungsansprüche" sei "ausschließlich dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten", teilte das Gericht zu seiner Entscheidung in einem von dem Mann angestrengten Eilverfahren mit. Zugleich sei die Höhe des Regelsatzes auch nicht "offensichtlich unzureichend". Zwar spräche die derzeitige Inflationsrate dafür, dass der Regelbetrag das Existenzminimum inzwischen nicht mehr decke. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass Regierung und Parlament die "Gefahr" erkannt hätten und bereits entsprechend reagierten.
Das Landessozialgericht verwies dabei auf die bisherigen Entlastungsmaßnahmen wie eine Einmalzahlung von 200 Euro für Grundsicherungsempfänger oder auch das Neun-Euro-Ticket. Zudem sei von der Regierung inzwischen ein drittes Paket angekündigt worden, das weitere Entlastungen für Leistungsempfänger vorsehe.
Der Kläger aus Göttingen hatte laut Gericht per Eilverfahren eine Erhöhung der gesetzlichen Regelleistung von 449 Euro auf 620 Euro im Monat eingefordert. Der Mann, der zusätzlich zu seiner Altersrente ergänzenden Grundsicherungsleistungen bezieht, verwies dabei zur Begründung auf die stark steigende Inflationsrate insbesondere bei Lebensmitteln. Der Regelbetrag sei unzureichend und untergrabe daher "die Menschenwürde", gab das Gericht die Argumentation des Klägers wider.
P.Anderson--BTB