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Vier Jahre nach Nord-Stream-Anschlägen: Erster Prozess beginnt in Hamburg
Wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines kommt ein früherer ukrainischer Offizier in Deutschland vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamburg ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Serhii K. zu, wie es am Donnerstag mitteilte. Der Prozess soll am 14. Oktober beginnen, zunächst sind Termine bis Februar 2027 vorgesehen.
Im September 2022 waren an den Erdgasleitungen in der Ostsee Sprengsätze detoniert. Sie verursachten schwere Schäden an den beiden Pipelines, die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland bestimmt waren. Zum Zeitpunkt der Anschläge waren sie nicht in Betrieb - Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen wegen des Einmarschs in die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.
Die deutschen Ermittler vermuten einen ukrainischen Plan hinter den Anschlägen. Die Ukraine bestreitet das. Kiew habe sich "niemals offiziell an irgendeiner Operation beteiligt, die mit der Sprengung von Nord Stream zu tun hatte", sagte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj vor einigen Tagen.
Der Anklage der Bundesanwaltschaft zufolge sollte die Sabotageaktion Gaslieferungen über die Pipelines dauerhaft stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht zur Finanzierung des Ukraine-Kriegs nutzen konnte. K. soll zusammen mit anderen Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen den Plan entwickelt haben, die Erdgasleitungen zu zerstören. Er soll die Gruppe aus Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten angeführt haben, welche die Sprengsätze angebracht habe.
Im August 2025 wurde er im Urlaub in Italien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert. Er kam in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt wirft ihm die Mittäterschaft bei mehreren Taten vor, unter anderem beim Kriegsverbrechen des Angriffs gegen zivile Objekte. Nach einer vorläufigen Bewertung kam das Gericht zu dem Schluss, dass er hinreichend verdächtig erscheint. Darum eröffnete es das Hauptverfahren.
Mitte August war in Kroatien ein weiterer mutmaßlicher Tatbeteiligter festgenommen worden, ein ukrainischer Taucher. Er kam in Kroatien in Untersuchungshaft.
L.Maurer--VB