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Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus
Weil er in Chats mit anderen Justizbeamten rassistische Inhalte verbreitete, verliert ein früherer Justizvollzugsbeamter aus Nordrhein-Westfalen seinen Beamtenstatus. Er habe gegen die Pflicht verstoßen, der für seinen Beruf notwendigen Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Einen Kollegen des Manns stufte es um ein Amt zurück. (Az. 2 C 2.26 und 2 C 4.26)
In der Chatgruppe wurden Beiträge geteilt, die volksverhetzend oder rechtsextremistisch waren. Teils wurde der Nationalsozialismus verherrlicht. Im ersten Fall ist der frühere Beamte bereits rechtskräftig wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Land erhob zusätzlich eine Disziplinarklage, um ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dem gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf statt, das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte die Entscheidung. Nun hatte die Revision des früheren Beamten auch in der höchsten Instanz, vor dem Bundesverwaltungsgericht, keinen Erfolg.
Im zweiten Fall wurde der Justizbeamte verwarnt, was noch nicht rechtskräftig ist. Die Disziplinarklage gegen ihn hatte in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Erfolg und er sollte seinen Beamtenstatus verlieren. Das änderte das Bundesgericht aber nun und entschied, dass er nur herabgestuft werden soll.
Ein Dienstvergehen wegen Verletzung der Treue zur Verfassung setzt demnach voraus, dass illoyale Äußerungen von einer inneren Einstellung getragen sind. Sie dürfen nicht nur auf einem äußeren Einfluss der Gruppe beruhen, wie das Gericht ausführte.
Diese innere Haltung sei zwar bei beiden Männern nicht festgestellt worden. Im ersten Fall sei der Verlust des Beamtenstatus aber trotzdem gerechtfertigt, da der Mann wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Im zweiten Fall bemühe sich der Beamte, sein Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch seien seine Taten nicht gleich schlimm gewesen. Das Gericht ging darum nicht von einem endgültigen Vertrauensverlust aus.
A.Kunz--VB