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Pro Asyl: Einige Flüchtlinge aus der Ukraine ab September ausreisepflichtig
Die Organisation Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte haben vor der Abschiebung von Kriegsflüchtlingen ohne ukrainischen Pass gewarnt. Ein halbes Jahr nach Kriegsbeginn liefen diese Menschen Gefahr, wegen neuer Regelungen ab 1. September in die Duldung zu fallen und abgeschoben zu werden, hieß es am Dienstag in einer Erklärung. "Alle Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, müssen gleich behandelt werden", forderte Wiebke Judith von Pro Asyl.
"Sie müssen Schutz bekommen und die Sicherheit, sich in Deutschland eine Perspektive aufbauen zu können." Diese Menschen seien "vor denselben Bomben aus der Ukraine geflohen - doch in Deutschland gelten für sie nicht dieselben Rechte", kritisierte Judith.
Die Organisationen verwiesen auf Zahlen des Bundesinnenministeriums, wonach 97 Prozent der aus der Ukraine nach Deutschland geflohenen Menschen einen ukrainischen Pass hätten. "Somit haben circa drei Prozent, rund 29.000 Menschen, bislang nicht die Sicherheit des vorübergehenden Schutzes – und sollen ihn nach dem Willen des Bundesinnenministeriums auch weiterhin nicht bekommen."
Bis 31. August dürften sie mit Hilfe einer Übergangsregelung noch ohne Visum und ohne einen Aufenthaltstitel in Deutschland leben. "Wer sich dann länger als 90 Tage in Deutschland aufgehalten und noch keine Aufenthaltserlaubnis hat, wird ausreisepflichtig und könnte abgeschoben werden", hieß es in der Erklärung. Über einen rechtzeitigen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis könne wenigstens bis zur Entscheidung darüber der Aufenthalt legal bleiben.
"Auch wenn sie den Pass eines anderen Landes haben, ist für viele der Krieg in der Ukraine eine Katastrophe, die Lebensperspektiven sind zerstört", sagte Tareq Alaows vom Flüchtlingsrat Berlin im Namen der Landesflüchtlingsräte. "Deutschland sollte ihnen mit einem dem temporären Schutz vergleichbaren Aufenthaltsrecht endlich Schutz und Sicherheit geben."
Das Bundesland Berlin geht demnach einen ersten Schritt in diese Richtung und erteilt zumindest allen studierenden Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, mit der sie sich sechs Monate lang weiterhin legal in Deutschland aufhalten dürfen.
Das Bundesinnenministerium müsse eine bundeseinheitliche Lösung erarbeiten, forderte Pro Asyl. Alle Betroffene müssten mindestens eine Fiktionsbescheinigung bekommen, die ein Jahr gültig ist, "damit sie in diesen zwölf Monaten die Chance haben, die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen".
Zu den Geflüchteten ohne ukrainischen Pass gehören den Angaben zufolge Studierende etwa aus West- und Nordafrika sowie der Türkei, außerdem Geschäftsleute aus Vietnam sowie Menschen aus Weißrussland und Russland, die wegen dortiger Repressionen in die Ukraine gegangen waren. Auch de facto staatenlose Menschen zählten dazu, die ihr gesamtes Leben in der Ukraine verbracht hätten.
B.Shevchenko--BTB