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Urteil: Genehmigung von Teilabriss an Atomkraftwerk Biblis war rechtens
Die Genehmigung des Abrisses von Block A des abgeschalteten Atomkraftwerks Biblis in Hessen ist rechtmäßig gewesen. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig laut Mitteilung. Damit folgte das Gericht dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel und wies die Revision der Umweltorganisation BUND ab. Diese fürchtet, dass radioaktiv belastetes Material in die Umgebung gelangen und viele Menschen Strahlung ausgesetzt werden könnten.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von 2024 stehe mit Bundesrecht in Einklang, hieß es vom Bundesverwaltungsgericht. Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung befasse sich zu Recht nicht damit, wohin die am Kraftwerk abgebauten Gegenstände mit welcher Strahlenbelastung gelangten. Diese Freigabe habe der Gesetzgeber einem eigenständigen strahlenschutzrechtlichen Verfahren vorbehalten.
Block A war nach dem Unglück im japanischen Fukushima 2011 heruntergefahren worden. Die damalige Betreiberin RWE Power AG beantragte eine Genehmigung für den Teilabriss, die ausdrücklich nicht den Reaktordruckbehälter und bestimmte sicherungstechnische Einrichtungen umfasste. Die Landesregierung genehmigte das 2017. Dagegen klagte der hessische Landesverband des BUND.
C.Kreuzer--VB