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Gericht bescheinigt niedersächsischer AfD "verfassungfeindlich geprägtes Gesamtbild"
Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Einen von der Partei eingereichten Eilantrag dagegen wies das Verwaltungsgericht Hannover am Montag zurück. Die Voraussetzungen für eine Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen "mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben", erklärte das Gericht zur Begründung. Es lasse sich "ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild" attestieren.
Der Landesverfassungsschutz hatte die niedersächsische AfD im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft, um sie wegen mutmaßlicher verfassungswidriger Bestrebungen schärfer unter die Lupe nehmen zu können. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Der Verfassungsschutz teilte daraufhin mit, die AfD bis zur Eilentscheidung zunächst weiter als Verdachtsfall zu behandeln.
Der Charakter des AfD-Landesverbands sei "durch Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt", hieß es im Beschluss des Gerichts vom Montag. Zur Begründung verwies es unter anderem auf politische Bestrebungen in der Partei, "ethnisch 'Fremde'" möglichst aus einem völkisch-abstammungsmäßig definierten Volk auszuschließen und das hiesige demokratische System "systematisch verächtlich" zu machen.
Der Landesverfassungsschutz habe in dem für die Neueinstufung der AfD maßgeblichen Gutachten "eine große Anzahl von verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen innerhalb der Landespartei aufgeführt, die sich durch alle Ebenen des Landesverbandes ziehe", erklärte das Gericht weiter. Der Landesverband habe seine diesbezügliche Ausrichtung seit der Einstufung als Verdachtsfall 2022 weiter verfestigt, während gemäßigtere Strömungen innerhalb der Partei nicht mehr erkennbar seien.
Der Beschluss ist vorläufig und zudem nicht rechtskräftig. Einerseits kann die AfD noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Andererseits handelt es sich dabei nur um ein vorgelagertes Eilverfahren, das eigentliche Hauptsacheverfahren wird separat geführt.
Die AfD wird derzeit außerdem von den Landesverfassungsschutzbehörden in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auf Bundesebene setzte sich die Partei gerichtlich vorerst erfolgreich gegen die entsprechende Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Wehr. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Februar in einem Eilverfahren, dass die Behörde die Bundes-AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextrem einstufen darf.
L.Stucki--VB