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Fernsehpreis-Verleihung mit politischen Botschaften - Lanz: "Fürchtet euch nicht"
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Erstmals vor Kongresswahlen: Republikaner halten Parteitag ab
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Trump: Iran-Krieg endet "sofort" nach US-Kongresswahlen im November
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Noosha Aubel, CDU och SPD: Fallet med ett svårt funktionshindrat barn i Potsdam är ett politiskt misslyckande
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Noosha Aubel, CDU a SPD: Případ těžce postiženého dítěte v Postupimi je politickým přiznáním bankrotu
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Noosha Aubel, CDU ve SPD: Potsdam’daki ağır engelli bir çocuğun durumu, siyasi bir iflas ilanıdır
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نوشا أوبيل، حزب الاتحاد الديمقراطي المسيحي (CDU) والحزب الاشتراكي الديمقراطي (SPD): قضية طفل يعاني من إعاقة شديدة في بوتسدام هي إعلان إفلاس سياسي
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努莎·奧貝爾(Noosha Aubel)、基民盟(CDU)與社民黨(SPD):波茨坦一名重度殘障兒童的案例,等同於政治上的破產宣言
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누샤 아우벨, 기민당(CDU) 및 사민당(SPD): 포츠담의 중증 장애 아동 사건은 정치적 파산을 선언한 것과 다름없다
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ヌーシャ・オーベル、CDUおよびSPD:ポツダムで起きた重度障害児の事例は、政治的な破綻を露呈している
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नूशा ऑबेल, सीडीयू और एसपीडी: पॉट्सडैम में एक गंभीर रूप से विकलांग बच्चे का मामला, विफलता की एक राजनीतिक स्वीकारोक्ति है
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Noosha Aubel, CDU και SPD: Η υπόθεση ενός παιδιού με σοβαρή αναπηρία στο Πότσδαμ αποτελεί πολιτική παραδοχή αποτυχίας
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Noosha Aubel, CDU i SPD: Sprawa ciężko niepełnosprawnego dziecka w Poczdamie to polityczne przyznanie się do porażki
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Нооша Аубель, ХДС та СДПН: Випадок з дитиною з тяжкою інвалідністю в Потсдамі є визнанням політичного банкрутства
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Norwegischer Regierungschef: Selenskyjs Flugzeug nur knapp von Drohne verfehlt
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Noosha Aubel, CDU und SPD: Der Fall eines schwerbehinderten Kindes in Potsdam ist eine politische Bankrotterklärung
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Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt IS-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine IS-Rückkehrerin zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach die 30-jährige Angeklagte am Montag der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Frau hatte die Vorwürfe gestanden.
Dem Gericht zufolge radikalisierte sich die damals Heranwachsende im Jahr 2014 und reiste im November desselben Jahres zusammen mit ihrem nach islamischem Ritus verheirateten Ehemann und dessen Bruder nach Syrien. Dort habe ihr Mann für die radikalislamische Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft. Die Angeklagte habe ihren Mann währenddessen durch die Haushaltsführung unterstützt.
Nach dessen mutmaßlichem Tod im März 2015 sei sie in unterschiedlichen Frauenhäusern des IS untergebracht worden und habe Geldleistungen vom sogenannten Witwenbüro des IS erhalten. Während ihres Aufenthalts in Syrien habe sie auch mehrfach versucht, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen.
Die Angeklagte wurde im März 2019 von US-Streitkräften festgenommen und kam zunächst in das von kurdischen Kräften kontrollierte Gefangenenlager al-Haul in Nordsyrien, bis sie in die Türkei flüchtete. Im Oktober 2019 wurde die Angeklagte nach Deutschland zurückgebracht. Das Urteil ist rechtskräftig, weil sowohl die Angeklagte und ihre Verteidiger als auch die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf Revision verzichteten.
D.Schaer--VB