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Französische Rechtspopulistin Le Pen hofft weiter auf Präsidentschaftskandidatur
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hofft trotz ihrer erstinstanzlichen Verurteilung in einem Prozess um Veruntreuung auf eine Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr. "Wenn die Richter mich nicht aufhalten, werde ich die Kandidatin", sagte die Fraktionschefin der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Am 7. Juli soll das Urteil in dem für ihre Kandidatur entscheidenden Berufungsprozess fallen.
Sollte Le Pen antreten dürfen, wäre es der vierte Anlauf der 57-Jährigen für das Präsidentschaftsamt, wobei sie es bei den letzten beiden Wahlen jeweils in die zweite Runde schaffte. "Ich hätte gerne eine Stichwahl gegen den Block der Mitte", sagte Le Pen mit Bezug zum Lager von Präsident Emmanuel Macron. Dies sei ihr lieber als eine "Ablehnungswahl" im Fall eines Duells mit dem Linkspopulisten Jean-Luc Mélenchon von der Partei La France Insoumise (LFI). Sollte Le Pen nicht antreten dürfen, würde sie die Kandidatur dem 30 Jahre alten RN-Parteichef Jordan Bardella überlassen.
Umfragen zufolge läge bei einer Stichwahl zwischen Bardella und Mélenchon der RN-Chef weit vorne. Sollte es zu einer Stichwahl mit Bardella und dem ehemaligen Premierminister Edouard Philippe als Kandidaten für einen Mitte-Block kommen, wäre indes letzterer Favorit. Amtsinhaber Macron vom Mitte-Rechts-Lager darf nach zwei Mandaten nicht noch einmal antreten.
Le Pen war im März 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem wurde sie zu einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt. In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei gearbeitet hatten. Le Pen hatte der Justiz vorgeworfen, ihr aus politischen Gründen den Prozess zu machen und legte Berufung ein.
Anfang Februar forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und fünf Jahre Nichtwählbarkeit für Le Pen. Sollten die Richter dem folgen, wäre es eine etwas geringere Strafe als in der ersten Instanz - sie würde aber dennoch Le Pens Kandidatur bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl verhindern.
T.Ziegler--VB