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Kommission der SPD Hannover sieht keine Verstöße Schröders gegen Parteiordnung
Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover sieht keine Veranlassung für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Die Kommission teilte am Montag mit, dass sich Schröder "eines Verstoßes gegen die Parteiordnung nicht schuldig gemacht hat, da ihm kein Verstoß nachzuweisen ist". Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.
Das Parteiordnungsverfahren gegen Schröder war wegen des Vorwurfs fehlender Distanz zu Russlands Machthaber Wladimir Putin und Schröders Tätigkeit für russische Energiekonzerne eingeleitet worden. Zudem hat der frühere Bundeskanzler nie den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verurteilt, sondern lediglich die Kampfhandlungen bedauert. Das Verfahren gegen Schröder war von insgesamt 17 SPD-Gliederungen angestrengt worden.
In seiner Begründung führt die Schiedskommission aus, Grundlage jeder Ordnungsmaßnahme müsse "ein Verstoß gegen die Statuten, die Grundsätze oder die Ordnung der Sozialdemokratischen Partei" sein. Nur wenn ein solcher Verstoß vorliege, komme es im Rahmen einer dann anstehenden Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen darauf an, "ob schwerer Schaden für die Partei entstanden ist".
"Mit der Mitgliedschaft in der SPD ist es daher unvereinbar, einen Angriffskrieg zu fordern oder den kriegerischen Überfall eines Staates auf einen anderen zu rechtfertigen", heißt es weiter. Dies habe Schröder aber auch nicht getan. "Vielmehr hat er bereits am Tag des russischen Einmarsches in die Ukraine erklärt, die Sicherheitsinteressen Russlands rechtfertigten nicht den Einsatz militärischer Mittel." Auch wenn eine deutlichere Stellungnahme hier "wünschenswert und angebracht" gewesen wäre, entferne er sich mit seinen Äußerungen nicht so weit von der Programmatik der SPD, "dass die Partei dies nicht mehr ertragen müsste".
Auch Schröders Festhalten an seiner Freundschaft zu Putin ist nach Auffassung der Schiedskommission kein Verstoß gegen das Parteistatut. Dies gehöre vielmehr "zum höchstpersönlichen Bereich der Lebensgestaltung", so "unverständlich oder wenig nachvollziehbar" dies aus sozialdemokratischer Sicht auch sei. Das Verfahren werde daher eingestellt. Schröder werden demnach die Verfahrenskosten erstattet, die Antragsteller gegen ihn müssen diese selbst tragen.
Zum weiteren Verfahren teilte Christoph Matterne, der die Geschäftsstelle der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks betreut, mit: "Nach der Schiedsordnung können gegen die abschließende Entscheidung der Unterbezirksschiedskommission der Antragsgegner sowie die Antragsteller:innen Berufung bei der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover einlegen." Dies müsse innerhalb von zwei Wochen geschehen und binnen eines Monats schriftlich begründet werden, jeweils ab Zustellung der abschließenden Entscheidung.
T.Bondarenko--BTB