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Bundesverfassungsgericht entscheidet über schärfere Vorgaben für Fleischindustrie
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung über Arbeitnehmerrechte in der Fleischindustrie. Ein Zerlegungsbetrieb wandte sich mit einer Beschwerde an das Karlsruher Gericht. Es geht um Neuregelungen, die größtenteils 2021 in Kraft traten. Damit wurde es größeren Firmen in der Fleischindustrie verboten, Leiharbeitende, Selbstständige oder vermeintlich selbstständige Arbeiter über Subunternehmen zu beschäftigen. (Az. 1 BvR 2637/21)
Das gilt für die Kernbereiche Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Mit der Neuregelung reagierte der Gesetzgeber auf Skandale in der Fleischindustrie und Corona-Infektionen in Schlachthöfen. Das Verfassungsgericht hat sich bereits mehrmals mit den strengeren Vorgaben befasst und Eilanträge sowie frühere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
T.Germann--VB