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Bundesverfassungsgericht weist neuen AfD-Eilantrag zu Stiftungsgeldern ab
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einen Eilantrag der AfD wegen Zuschüssen für ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung abgewiesen. Wie schon 2020 habe die AfD nicht ausreichend dargelegt, dass ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt sei, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Die AfD fordert für ihre Stiftung 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für 2019. Im Hauptverfahren wollen die Karlsruher Richter am 25. Oktober mündlich über den Streit verhandeln. (Az: 2 BvE 3/19)
Die AfD zog vor das Bundesverfassungsgericht, weil der Stiftung in den Jahren 2018 und 2019 im Gegensatz zu anderen parteinahen Stiftungen keine staatlichen Zuschüsse gewährt worden waren. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts wies bereits im August 2020 einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung als unzulässig ab.
Auch diesmal habe die AfD nicht ausreichen dargelegt, dass ihre Chancengleichheit verletzt sei, befand das Bundesverfassungsgericht nun. Zudem gebe es einen sachlichen Grund für die Verweigerung der Gelder, weil die AfD noch nicht dauerhaft im Bundestag vertreten gewesen sei.
J.Horn--BTB