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Urteil: Keine Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel an Sachbuchautor
Ein Sachbuchautor ist mit einer Klage auf Herausgabe der Stasi-Unterlagen zur ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gescheitert. Die Voraussetzungen lägen nicht vor, entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben vom Donnerstag. Der Zugang zu Stasi-Unterlagen sei im Stasi-Unterlagengesetz geregelt und nicht einschränkungslos einforderbar, in diesem Fall bestehe kein Herausgabeanspruch. (Az. VG 1 K 297/23)
Das Gesetz habe einen Zugang an Voraussetzungen geknüpft, um einen Ausgleich zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem Interesse der Aufarbeitung zu schaffen, betonte das Gericht. Geklagt hatte ein Sachbuchautor, der für ein Buch über das Zusammenspiel von DDR-Institutionen die Herausgabe aller Stasi-Unterlagen zu Merkel erreichen wollte. Das Bundesarchiv bestritt demnach die Existenz herausgabefähiger Unterlagen. Das Urteil kann noch angefochten werden.
Zugang zu den Unterlagen gibt es allgemein für Forschungsvorhaben über die Tätigkeit der Stasi. Lebt ein Betroffener noch, geht das laut Verwaltungsgericht aber nur, wenn er Mitarbeiter oder Begünstigter der Stasi war oder wenn Unterlagen sogenannte Personen der Zeitgeschichte oder Amtsträger in politischen Funktion in eben dieser Rolle betreffen.
Diese Voraussetzungen lägen nicht vor, entschieden die Richter. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Stasi Merkel zielgerichtet begünstigt habe. Das folge auch nicht daraus, dass die Staatssicherheit der DDR ihr Reisen nach Polen genehmigt habe. Die Genemhigung von Reisen ins sozialistische Ausland sei in der DDR "weit verbreitet" gewesen.
Damals war Merkel laut Gericht darüber hinaus noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin. Erst Anfang Februar 1990 wurde sie Pressesprecherin der politischen Gruppe Demokratischer Aufbruch und im April 1990 stellvertretende Regierungssprecherin der DDR. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Stasi bereits abgewickelt.
G.Schmid--VB