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Fall Fernandes: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Netz ab
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat auch vor dem Hintergrund des Falls der Schauspielerin Collien Fernandes eine Klarnamenpflicht im Netz abgelehnt. Eine solche Pflicht, im Netz den echten Namen zu verwenden, sei kein Teil des neuen Gesetzes gegen digitale Gewalt "und sie soll es auch nicht werden", sagte Hubig dem Nachrichtenportal t-online am Mittwoch. "Ich lehne eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Netz ab", fügte sie hinzu.
Es gebe "viele nachvollziehbare Gründe" dafür, warum Menschen ihre Meinung im Netz anonym oder unter Pseudonym äußern wollten. "Gerade auch für gewaltbetroffene Frauen kann Anonymität wichtig sein", so Hubig. "Deshalb muss das erlaubt bleiben."
Gleichzeitig ist Hubig zufolge klar: Wer im digitalen Raum Straftaten begehe, müsse dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Dafür brauche es die Klarnamenpflicht aber nicht. Es genüge, wenn sich die Identität von Straftätern im Nachhinein ermitteln lasse, erklärte Hubig. "Daran arbeiten wir, zum Beispiel mit der Einführung der vorsorglichen Speicherung von IP-Adressen." Einen Gesetzentwurf, mit dem Internetzugangsdienste verpflichtet werden sollen, IP-Adressen für drei Monate zu speichern, habe sie bereits im Dezember vorgelegt, erklärte Hubig.
Fernandes war vergangene Woche mit Vorwürfen der digitalen sexualisierten Gewalt gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen. In Spanien brachte sie ihre Vorwürfe zur Anzeige, die Justiz auf Mallorca prüft diese derzeit nach eigenen Angaben. Sie umfassen demnach Aneignung des Personenstandes, Geheimnisverrat, öffentliche Beleidigung, regelmäßige Misshandlung und schwere Drohungen. Ulmen selbst bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.
Hubig hatte nach Bekanntwerden des Falls und der damit einhergehenden Empörung und Solidarität mit der Schauspielerin angekündigt, rasch Gesetzeslücken zu schließen. Derzeit ist beispielsweise das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar und auch "nicht notwendigerweise jede Form des Verbreitens", wie ein Sprecher von Hubig kürzlich ausgeführt hatte.
D.Schlegel--VB