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Bundesregierung will Opfer im Strafprozess besser unterstützen
Die Bundesregierung will die Unterstützung von Opfern schwerer Straftaten im Strafverfahren verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Kabinett. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, sollen künftig von Amts wegen eine solche Beratung erhalten. Sie müssten dann keinen Antrag mehr stellen.
Erwachsene Opfer einer schweren Straftat sollen künftig ebenfalls einen Anspruch auf kostenfreie Prozessbegleitung haben - ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Bislang müssen sie ihre besondere Schutzbedürftigkeit darlegen. Einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung soll es auch für Betroffene häuslicher Gewalt geben. Diese Gruppe soll zudem auch Anspruch auf eine kostenfreie anwaltliche Vertretung haben.
Ebenfalls geplant ist eine Hinweispflicht: Ermittlungsbehörden und Gerichte sollen auf die Möglichkeit der kostenfreien Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung hinweisen. Gleichzeitig soll die Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter erhöht werden.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine nicht-rechtliche Betreuung von Betroffenen von Straftaten. Dabei geht es unter anderem um Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, einen Anspruch auf eine solche Begleitung.
Mit dem Gesetzesvorhaben des Justizministeriums soll der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Der Bundestag muss allerdings noch zustimmen.
"Gerichtsverfahren sind für Gewaltbetroffene meist sehr belastend. Gerade die Konfrontation mit dem Täter kann extrem schmerzhaft sein", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu den Plänen. Eine professionelle Unterstützung sei deshalb wichtig.
Mit dem Gesetzesvorhaben zeige die Bundesregierung: "Der Staat steht an Eurer Seite – und lässt Euch auch im Gerichtssaal nicht allein." Das Vorhaben müsse aber auch "Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt sein", forderte Hubig.
H.Kuenzler--VB