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Anklage wegen tödlichen Brandanschlags auf Flüchtlingsheim im Saarland 1991
Mehr als 30 Jahre nach der Tat hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im September 1991 erhoben. Gegen den deutschen Rechtsextremisten Peter S. bestehe der hinreichende Tatverdacht, den Brand gelegt zu haben, teilte die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mit. Bei dem Anschlag war der aus Ghana geflüchtete Samuel Yeboah gestorben.
Die Bundesanwaltschaft wirft S. nun Mord, versuchten Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor. Der Rechtsextremist habe sich am späten Abend des 18. Septembers 1991 in Saarlouis mit Gesinnungsgenossen in einer Gaststätte getroffen und über die rassistisch motivierten Anschläge von Hoyerswerda gesprochen, erklärte die Behörde.
Dabei hätten seine Gesprächspartner deutlich gemacht, dass sie solche Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden. Am frühen Morgen habe S. dann im Treppenhaus der Unterkunft Benzin verschüttet und angezündet. Das Feuer habe sich mit großer Geschwindigkeit ausgebreitet.
Yeboah sei an schweren Verbrennungen und einer Rauchvergiftung gestorben. Zwei weitere Bewohner hätten sich nur durch einen Sprung aus dem Fenster retten können, wobei sie verletzt wurden. Die übrigen 18 Bewohner hätten sich unverletzt in Sicherheit gebracht.
S. wurde im April festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Über die Anklage muss nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entscheiden.
L.Dubois--BTB