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Bayern darf Hochschulen nicht zu Zusammenarbeit mit Bundeswehr zwingen
Die bayerische Landesregierung darf Hochschulen nicht dazu verpflichten, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten. Der Verfassungsgerichtshof in München kippte nach Angaben vom Donnerstag eine entsprechende neue Regelung im Freistaat. Sie verstoße gegen die Landesverfassung, speziell das Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit.
Die nun für nichtig erklärte Regelung sieht vor, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssen, "wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist". Eine solche Verpflichtung mit Verteidigungsbezug kann Bayern aber gar nicht anordnen, wie das Gericht feststellte. Das sei allein Sache des Bundes.
Geklagt hatten zahlreiche Kritiker der neuen Regelungen vom August 2024, darunter die Bildungsgewerkschaft GEW und die Deutsche Friedensgesellschaft in Bayern. Ihre Klage hatte nun zum Teil Erfolg.
Das in der Neuregelung vorgesehene allgemeine Kooperationsgebot ließ das Gericht bestehen. Es besagt, dass Hochschulen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen. Ebenfalls keinen Erfolg hatte die Klage in Bezug auf die Regelung, dass Forschungsergebnisse für militärische Zwecke genutzt werden dürfen und dass eine Beschränkung auf zivile Nutzung unzulässig ist.
Das Gericht erlaubte außerdem die in der Neuregelung vorgesehene Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren der Bundeswehr. Darin sah es keinen Verstoß gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit von Eltern, Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften oder das Erziehungsrecht der Eltern. Außerdem dürfen Karriereberater der Bundeswehr weiter an schulischen Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung teilnehmen.
Die bayerische GEW bedauerte, dass das Gericht "die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten" von Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren weiterhin zulässt, wie die Landesvorsitzende Martina Borgendale erklärte. "Insgesamt stellt die Entscheidung jedoch einen großen Erfolg dar, weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt und Hochschulen nicht gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen."
Für die Deutsche Friedensgesellschaft teilte deren Sprecherin im Landesverband, Maria Feckl, mit: "Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die zunehmende Militarisierung von Bildung und Wissenschaft."
A.Zbinden--VB