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Gericht weist Klage auf Herausgabe von Altkanzlerin Merkels Stasi-Akten ab
Ein früherer FDP-Politiker ist mit einer Klage auf Herausgabe der Stasi-Akten von Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gescheitert. Das Stasi-Unterlagengesetz sehe keinen generellen Herausgabeanspruch zu jedwedem Zweck vor, teilte eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag auf Anfrage mit.
Dem Gericht zufolge sei die Herausgabe durch strenge rechtliche Voraussetzungen begrenzt - etwa wenn der betreffende Mensch Begünstigter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) war oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte. "Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt", erklärte die Sprecherin. "So gibt es etwa keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass Frau Merkel eine Begünstigte des MfS war - zudem war sie vor 1990 keine Person der Zeitgeschichte."
Geklagt hatte der Politiker Marcel Luthe. Er war früher Mitglied der Berliner Liberalen und gehörte von 2016 bis 2021 dem Abgeordnetenhaus an. 2020 trat er aus der FDP aus. Bei der Wahl 2021 trat Luthe in der Hauptstadt für die Freien Wähler an.
G.Schmid--VB