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Kabinett beschließt Medizinregistergesetz - Warken: Mehr Patientensicherheit
Zur verlässlicheren Nutzung von Daten über Krankheiten und deren Behandlung hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte am Mittwoch in Berlin, Medizinregister zeigten, "was im Versorgungsalltag wirklich wirkt." Dies gelte insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die in klinischen Studien bisher nur selten berücksichtigt werden, also etwa Ältere und Frauen.
Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll erstmals ein einheitlicher, übergreifender Rechtsrahmen für Medizinregister geschaffen werden, die nicht bereits speziell geregelt sind. Dadurch würden Vergleichbarkeit und Qualität der Register verbessert und die rechtssichere Erhebung und Nutzung von Registerdaten erleichtert, erklärte das Bundesgesundheitsministerium.
Ein medizinisches Register ist eine systematische Datensammlung für bestimmte Erkrankungen. Solche Register tragen zur Beurteilung von Krankheitsverläufen, zur Bekämpfung von Krankheiten und zur Qualitätssicherung bei. Im Gegensatz zu klinischen Zulassungsstudien werden dort über noch längere Zeiträume Daten gesammelt. Ein Beispiel ist das deutsche Kardiologie-Qualitätsregister, das seit 1992 Patienten etwa mit akutem Herzinfarkt erfasst.
In Deutschland gibt es laut Bundesgesundheitsministerium mehr als 350 solcher Register. Nur sehr wenige arbeiten auf der Basis spezieller gesetzlicher Grundlagen wie die Krebsregister oder das Implantateregister. Ihre Potentiale etwa zur Krankheitsbekämpfung würden derzeit allerdings nicht ausreichend ausgeschöpft.
"Damit diese wertvollen Daten in Zukunft sicher genutzt werden können, schaffen wir mit dem Medizinregistergesetz erstmals einheitliche Regeln sowie verlässliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards", erklärte Warken. "So stärken wir die versorgungsnahe Forschung und erhöhen die Sicherheit von Patientinnen und Patienten."
N.Schaad--VB