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Drohnenprogramm von Hisbollah unterstützt: Sechseinhalb Jahre Haft in Niedersachsen
Wegen Beteiligung an einem Programm zur Herstellung sprengstoffbeladener Drohnen ist ein Mitglied der proiranischen Hisbollah-Miliz in Niedersachsen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in Celle sah es nach Angaben vom Dienstag als erwiesen an, dass er spätestens ab 2022 die Ausfuhr militärisch nutzbarer Komponenten für das Drohnenprogramm des militärischen Arms der Hisbollah im Libanon organisiert hatte. Diese reichten für den Bau von mehr 300 Angriffsdrohnen.
Verurteilt wurde der 35-Jährige nach Gerichtsangaben wegen Beihilfe zu versuchtem Mord, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Embargoverstößen. Der Hisbollah ist jede Betätigung in Deutschland seit 2020 verboten, sie wird strafrechtlich außerdem als terroristische Vereinigung eingestuft. Laut Gericht explodierte eine von der Hisbollah 2024 gestartete Drohne in einem Seniorenheim bei Tel Aviv in Israel. Menschen wurden bei dem Angriff demnach nicht verletzt.
Die radikalislamische Hisbollah ist mit dem Iran verbündet und wird von diesem unterstützt. Wie die islamistische Hamas im Gazastreifen und die Huthi-Miliz im Jemen gehört zu sie zur selbsternannten proiranischen "Achse des Widerstands" gegen Israel und die USA im Nahen Osten. Auch am derzeitigen Irankrieg beteiligt sich die Miliz vom Libanon aus mit Angriffen auf Israel, das Land reagierte wiederum mit Gegenangriffen.
Nach Gerichtsangaben wurde der Angeklagte im Sommer 2024 im Salzgitter in Niedersachsen festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Das Staatsschutzverfahren war demnach auf in Deutschland begangenen Taten begrenzt. Der Beschuldigte war demnach seit 2016 Mitglied der Hisbollah.
Mit dem Urteil vom Dienstag blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die neun Jahre Gefängnis gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen Rechtsmittel einlegen.
G.Schmid--VB