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Verfahren gegen Unionsfraktionschef Spahn wegen Maskenkäufen eingestellt
Das Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) wegen Maskenkäufen in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister ist eingestellt worden. Die strafprozessuale Anfangsverdachtsprüfung habe "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben", teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mit. Das Verfahren sei daher ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt worden.
Seit Anfang Juni 2025 seien bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden mehr als 170 Strafanzeigen gegen Spahn eingegangen, insbesondere wegen Vorteilsannahme und Untreue, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft weiter. Aufgrund von Spahns Immunität seien diese zunächst als Prüfvorgänge erfasst worden.
Für die Prüfung habe die Generalstaatsanwaltschaft den Bericht der Sachverständigen Margaretha Sudhof sowie die Berichte des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags beigezogen. Die Berichte seien in strafrechtlicher Hinsicht ausgewertet worden, insbesondere im Hinblick auf die Direktvergaben, die Beauftragung eines Logistikunternehmens sowie das sogenannte Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums.
Das Ministerium hatte zu Beginn der Coronapandemie unter Spahns Leitung Schutzmasken in einem erheblichen Umfang und zu hohen Kosten bestellt. Vor allem im Bericht der später vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzten Sonderbeauftragten Sudhof wurde das damalige Vorgehen scharf kritisiert. In dem Bericht wird Spahn unter anderem vorgeworfen, bei den Milliardenaufträgen überteuerte Einkäufe befördert, ihm nahestehende Menschen bevorzugt und Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen zu haben. Spahn weist all dies zurück.
T.Ziegler--VB