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Längere Fristen und mehr Geld: Bundestag billigt Änderung der Krankenhausreform
Der Bundestag hat Änderungen an der erst vor gut einem Jahr in Kraft getretenen Krankenhausreform beschlossen. Die Abgeordneten billigten mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition am Freitag einen mit den Ländern ausgehandelten Kompromiss. Er sieht längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft und Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum vor. Zudem stellt der Bund mehr Geld zur Verfügung.
"Die Anpassungen geben den Ländern und den Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung", sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Parlament. Mit den Ländern sei "ein ausgewogener Kompromiss" gefunden worden. Hilfen bekämen aber weiter nur Kliniken, "die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassen".
Bei der Finanzierung stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren nun bis zu 29 Milliarden Euro zur Unterstützung der Umstrukturierung zur Verfügung - vier Milliarden Euro mehr, als in der ursprünglichen Reform geplant. Diese sah auch noch vor, dass der Bundesanteil von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden sollte. Er kommt nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Der Grundgedanke der Reform des früheren Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bleibt grundsätzlich erhalten: Kernstück ist eine stärkere medizinische Spezialisierung der Kliniken. Vor allem die kleineren Kliniken sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Die Länder befürchteten jedoch, dass dadurch zu viele Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssen und Patienten dort deutlich längere Wege für die Versorgung in Kauf nehmen müssen.
Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt verteidigte nun beschlossene verlängerte Fristen für die Umsetzung der Reform: "Ja, es gibt Ausnahmen und Übergangszeiträume", sagte sie. "Aber alle sind befristet, und es gibt klare Bedingungen." Am Qualitätsanspruch in der Versorgung werde festgehalten.
Die Grünen warfen der Bundesregierung vor, die ursprüngliche Reform zu verwässern und ineffiziente und kostspielige Strukturen zu verlängern. Der Abgeordnete Janosch Dahmen warf der Regierung eine "faktische Rückabwicklung der Krankenhausreform" vor.
Die Linke kritisierte, dass die Pläne wegen unzureichender Finanzierung zur Schließung notwendiger Krankenhäuser führen würden. Die Reform der Reform löse das grundlegende Problem nicht, sagte der Abgeordnete Ates Gürpinar. "Die Fallpauschalen sind so gestaltet, dass viele Bereiche der Grundversorgung systematisch unterfinanziert sind."
Die AfD warf der Regierung vor, sie schaffe ein "bürokratisches Monster". "Die Leidtragenden dieser verpfuschten Krankenhausreform bleiben die ländlichen Regionen in Deutschland", sagte der Abgeordnete Martin Sichert. "Das Krankenhaussterben geht ungemindert weiter."
Ärztevertreter begrüßten, dass es nach monatelanger Unsicherheit zumindest wieder Klarheit gebe. Der Marburger Bund kritisierte aber, die neuen Vergütungsregeln schafften "zusätzliche Bürokratie, ohne den Kliniken mehr finanzielle Sicherheit zu geben". Der Hartmannbund erklärte, der Kompromiss setze "zu stark auf Übergangs‑ und Ausnahmeregelungen, wodurch zentrale Strukturentscheidungen erneut nach hinten rücken".
Die Stiftung Patientenschutz nannte den Beschluss eine "Enttäuschung". Es würden "Milliarden Euro für eine verwässerte Strukturreform ausgeben, ohne die stationäre Versorgung der kranken Menschen grundsätzlich zu verbessern", erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sprach von einem "akzeptablen Kompromiss". Er werde allerdings angesichts von "langen Umsetzungsfristen und Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben für die Kliniken den Reformprozess verlangsamen". Wichtig sei aber auch Planungssicherheit. Reimann sagte angesichts der hohen Defizite im Gesundheitswesen allerdings voraus, dass dieses Reformgesetz nicht das letzte im Krankenhausbereich bleiben werde.
Der Kompromiss muss nun noch vom Bundesrat bestätigt werden. Erwartet wird, dass sich die Länderkammer bei ihrer nächsten Sitzung am 27. März damit befasst.
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) erklärte, der mit dem Bund gefundene Kompromiss erfülle zwar "nicht in allen Punkten" die Erwartungen der Länder. Es sei aber "ein entscheidender Schritt hin zur dringend benötigter Rechtssicherheit für den weiteren Reformprozess".
P.Vogel--VB