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Gericht: AfD darf in hessischer Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen
Der AfD-Kreisverband Fulda darf einem Gerichtsbeschluss zufolge keine weiteren Wahlplakate in einer hessischen Gemeinde aufhängen. Einen entsprechenden Eilantrag der Partei lehnte das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag ab, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.
Beklagt worden war die Gemeinde Künzell bei Fulda. Diese hatte der AfD laut Gericht im laufenden Kommunalwahlkampf 24 Plakatstandorte zugeteilt - ebenso wie den anderen Parteien. Die AfD hängte darüber hinaus Wahlplakate an mehreren Lichtmasten auf, welche die Gemeinde wieder entfernte.
In dem Eilrechtsverfahren begehrte der AfD-Kreisverband, dass die Gemeinde das Entfernen unterlässt und das Anbringen weiterer Plakate duldet. Er ist dem Verwaltungsgericht zufolge der Auffassung, dass eine wirksame Wahlwerbung mit den wenigen zugewiesenen Plakatflächen nicht möglich sei. Auch seien diese im Vergleich zu den Plakaten an den Laternenmasten "beschädigungsanfällig".
Das Verwaltungsgericht sah dies anders. Sogenannte Sichtwerbung sei zwar ein wichtiger Bestandteil der Wahlvorbereitung, es bestehe aber kein schrankenloser Anspruch. Die Gemeinde dürfe dabei Aspekte wie die Verkehrssicherheit, die Vermeidung von Verschmutzung des Straßenraums oder die Gewährleistung der Chancengleichheit berücksichtigen. Die zur Verfügung gestellten Standorte seien ausreichend, befand das Gericht.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Kreisverband legte laut Gericht bereits Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein.
L.Maurer--VB