-
Datenleck bei „Ein Prozent“: AfD-Politiker als Spender offengelegt
-
Steve McQueens Ferrari 275 GTB/4 NART Spider geht in New York unter den Hammer
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
14 Monate vor Auszahlung schon gemeldet: Dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld
Obwohl sie sich schon 14 Monate vor der geplanten ersten Auszahlung von Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur meldete, steht einer Frau aus Nordrhein-Westfalen Arbeitslosengeld zu. Sie musste sich dafür nicht erneut melden, wie das Bundessozialgericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Die Klägerin hatte einen Job, der zum 30. Juni 2019 durch einen Aufhebungsvertrag endete. (Az. B 11 AL 6/24 R)
Dieser sah eine Abfindung in Form eines monatlichen Überbrückungsgelds vor. Schon Anfang Mai 2019 meldete sich die Frau bei der Arbeitsagentur und gab an, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erst am 1. Juli 2020 entstehen solle. Am 28. Juli 2020 meldete sie sich erneut arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte ihren Antrag mit der Begründung ab, dass sie in den zwei Jahren davor weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei.
Dagegen zog die Frau vor Gericht. Vor dem Sozialgericht Köln hatte sie keinen Erfolg. Das Landessozialgericht in Essen dagegen gab ihr Recht und sprach ihr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Juli 2020 zu. Sie erfülle die Voraussetzungen, denn die Frist dafür beginne mit dem 30. Juni 2020 und reiche bis zum 1. Juli 2018 zurück.
Ihre erste Arbeitslosmeldung sei auch wirksam, erklärte das Landessozialgericht. Sie habe sich nicht noch einmal melden müssen - auch wenn zwischen der ersten Meldung und dem Beginn des Arbeitslosengelds mehr als drei Monate lagen. Dagegen wehrte sich die Arbeitsagentur vor dem Bundessozialgericht. Dieses bestätigte aber nun das Urteil aus Essen.
L.Stucki--VB