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Bundeswehr darf künftig auf Polizei-Anforderung Drohnen abschießen
Die Bundeswehr darf auf Anforderung der Bundespolizei künftig auch Drohnen abschießen. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Schon bisher konnte die Polizei die Bundeswehr um Unterstützung bitten. Die Gesetzesänderung soll aber explizit den Abschuss unbemannter Flugkörper erlauben, "wenn davon auszugehen ist, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll".
Im Luftsicherheitsgesetz wird darüber hinaus ein neuer Straftatbestand eingeführt: So ist das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Gelände eines Flughafens künftig strafbar, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden, drohen künftig bis zu fünf Jahre Haft.
Ziel des neuen Gesetzes ist es zudem, Zuständigkeiten klarer zu verteilen und das Entscheidungsverfahren über einen Einsatz der Streitkräfte zu vereinfachen.
Mit der Gesetzesänderung reagiert die schwarz-rote Koalition auf Vorfälle mit mutmaßlich russischen Drohnen über deutschen Flughäfen und weiteren Einrichtungen der kritischen Infrastruktur.
Die Einführung eines Straftatbestandes wegen des Eindringens auf Flughafengelände folgt auf Blockadeaktionen von Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation.
T.Suter--VB