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Grundsicherung statt Bürgergeld: Bundestag macht Weg für umstrittene Reform frei
Härtere Sanktionen und mehr Mitwirkungspflichten: Der Bundestag hat den Weg für den Umbau des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung freigemacht. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag mehrheitlich für einen Gesetzentwurf, mit dem die schwarz-rote Koalition mehr Menschen in Arbeit bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen unterbinden will. Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände kritisierten mögliche Folgen für Familien und sozial Schwache.
Für die Vorlage stimmten in namentlicher Abstimmung 320 Abgeordnete, es gab 268 Gegenstimmen. Gezählt wurden auch zwei Enthaltungen, die aus der SPD kamen.
Mit der Reform will die schwarz-rote Koalition das neue Grundsicherungssystem "treffsicherer und gerechter" machen als das bisherige Bürgergeld. Unter anderem werden Leistungsempfänger stärker zur Zusammenarbeit verpflichtet. So können Betroffenen Leistungen schneller gekürzt oder sogar gestrichen werden, wenn sie Termine beim Jobcenter verpassen.
Die Union setzt mit der Reform ein zentrales Wahlversprechen um. Die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu - auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat.
Bis zum vergangenen Montag haben nach Parteiangaben jedoch erst 2836 SPD-Mitglieder unterschrieben. Bis zum Ende der Abstimmungsfrist am 23. März müssten es jedoch knapp 70.000 Unterschriften sein geben, um die Partei zu einem Kurswechsel aufzufordern.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begrüßte die Entscheidung: "Das Prinzip 'Fördern und Fordern' gilt", erklärte er auf der Plattform X. "Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land."
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sagte der "Rheinischen Post": "Wir haben im Ergebnis eine gute Reform, mit der wir Menschen helfen, die Unterstützung brauchen und mit der wir mehr Mitwirkung erwarten." Das sei "sozial gerecht und wirtschaftlich vernünftig".
Bürgergeld bekommen Erwerbsfähige, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon sind rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter dem Bürgergeld-Niveau liegt. 2024 lagen die Ausgaben für das Bürgergeld 51,7 Milliarden Euro.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte in der Bundestagsdebatte, der Sozialstaat sei "an einigen Stellen nicht mehr gerecht". Die Reform werde dafür sorgen, "Menschen in Arbeit zu bringen statt Arbeitslosigkeit zu verwalten".
Scharfe Kritik kommt aus der Opposition. Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte im Bundestag, die Koalition setze "auf Misstrauen statt Vertrauen". Das Gesetz zerreiße "das wichtige Sicherheitsversprechen unseres Sozialstaats".
Für die Grünen-Fraktion kritisierte der Abgeordnete Timon Dzienus, das Gesetz zeuge von "Grundmisstrauen gegen die eigene Bevölkerung" und treffe vor allem Familien, Alleinerziehende und Kinder.
Auch Gewerkschaften und Verbände nannten die Reform sozial ungerecht. Der verschärfte Druck richte sich an einer "verschwindend kleinen Gruppe sogenannter Totalverweigerer" aus, wirke aber auf alle, erklärte IG Metall-Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban. "Millionen Menschen und ihre Familien werden unter Generalverdacht gestellt, ohne ihnen realistische Chancen auf Qualifizierung und existenzsichernde Arbeit zu eröffnen."
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nannte die Grundsicherung eine "sozial- und arbeitsmarktpolitisch fatale Rolle rückwärts". Das Gesetz treibe Menschen "weiter in die Armut und prekäre Arbeitsverhältnisse".
Der Sozialverband VdK kritisiert insbesondere die geplante Deckelung der Wohnkosten. Dies berge das Risiko von Mietschulden und könne "im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen", sagte die VdK-Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Der Sozialverband SoVD fürchtet für Betroffene eine Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt. Die vorgesehenen Sanktionen könnten "bis in die Wohnungslosigkeit führen", kritisierte auch die Diakonie Deutschland.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat könnte es jedoch in seiner Sitzung am 27. März in den Vermittlungsausschuss verweisen. Ein zweiter zustimmungspflichtiger Gesetzentwurf soll strukturelle Fragen klären. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums können zu den konkreten Inhalten oder dem Zeitplan dieses Vorhabens "derzeit noch keine Aussagen getroffen werden".
T.Zimmermann--VB