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AfD-Verwandtenaffäre: Weidel für Regeländerungen per Gesetz
In der Affäre um die Anstellung von Familienangehörigen bei AfD-Abgeordneten hat sich Parteichefin Alice Weidel für eine Gesetzesnovelle zur Präzisierung der bestehenden Regelungen ausgesprochen. Weidel sagte dem Nachrichtenportal "The Pioneer" am Freitag, "selbstverständlich" sei ihre Fraktion durch die aktuelle Debatte "für dieses Thema sensibilisiert". Ihre Fraktion sei bereit, eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten, die auch die Beschäftigung von Verwandten in Ministerien und Behörden umfassen müsse.
In den vergangenen Wochen waren in verschiedenen Bundesländern immer mehr Fälle bekannt geworden, in denen AfD-Abgeordnete Familienangehörige beschäftigten. So sind Berichten zufolge etwa mehrere Familienmitglieder von AfD-Landespolitikern aus Sachsen-Anhalt in Bundestagsbüros von AfD-Abgeordneten angestellt.
Weidel sagte dazu, auch wenn nach ihrer Kenntnis "keine rechtswidrigen Vorgänge festzustellen" seien, sei "auch unsere Fraktion bereit, gemeinsam und in Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten, mit welcher die Regelungen zur Beschäftigung von Familienangehörigen präziser und transparenter gestaltet werden können".
Nach Weidels Worten muss "angesichts der Vielzahl zuletzt bekannt gewordener Fälle dringend auch die Beschäftigung von Verwandten und nahestehenden Personen in Ministerien, Ämtern und Verwaltung sowie deren mögliche Begünstigung bei der Besetzung hoher politischer Ämter und leitender Behördenpositionen schärfer geregelt werden". Gerade in diesem Bereich sei "das Missbrauchspotential noch ungleich größer".
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner mahnt vor dem Hintergrund der AfD-Familienaffäre zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln. "Wir Abgeordnete können deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, weil der Souverän, weil die Steuerzahler das ermöglichen und es für die Arbeitsfähigkeit eines Parlamentes notwendig ist", sagte Julia Klöckner (CDU) dem "Tagesspiegel". Deshalb gebiete es alleine schon der politische Anstand, ordentlich damit umzugehen.
"Das schließt sowohl Vetternwirtschaft, Selbstbedienung und anrüchige Anstellungskonstrukte aus", sagte Klöckner. Außerdem sollten keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbezahlt werden, denen ihr Hausausweis verwehrt wurde.
Union und SPD haben eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes gefordert, in dem die Anforderungen an über Steuermittel finanzierte Beschäftigte definiert sind. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schloss strengere gesetzliche Regeln nicht aus.
Der "Spiegel" berichtet unterdessen von einem Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem der AfD-Landtagsabgeordnete Klaus Esser eine Frau beschäftige, die offenbar nicht mehr arbeitsfähig sei. Die Frau sei Jahrgang 1940, trotzdem werde sie in Unterlagen, die dem Magazin vorliegen, als Mitarbeiterin seines Landtagsbüros ausgewiesen.
Der Ehemann der Mittachtzigerin soll sich bei Parteiveranstaltungen oft frühzeitig mit dem Hinweis verabschieden, dass er sie nicht allzu lang allein zu Hause lassen könne. Aus Parteikreisen heißt es laut "Spiegel", die Anstellung gebe es, weil ihr Ehemann Werner Z. Teil eines parteiinternen Netzwerks um den Abgeordnete Esser sei und sich dieser so dessen Solidarität sichere.
E.Burkhard--VB